Dinslaken. Der RVR hält an der Umsetzung des Kooperationsstandorts Barmingholten fest. Dann kann dort für Jahrzehnte auch nichts anderes angesiedelt werden.

In den kommenden Tagen wird sich abzeichnen, wie es mit dem Kooperationsstandort Barmingholten weitergeht. Die Stadt hatte sich in ihrer Stellungnahme zur Regionalplanung des RVR laut Ratsbeschluss gegen die Ansiedlung eines Logistikparks ausgesprochen und angekündigt, für den Fall der Ausweisung als Kooperationsfläche auf der Fläche für Jahrzehnte kein Baurecht zu schaffen. Der RVR (Regionalverband Ruhr) hat die Stellungnahmen nun ausgewertet. Wenn der RVR auf dem Standort beharrt, kann dort für die kommenden Jahrzehnte nichts angesiedelt werden. Auch kein Kleingewerbe und keine Wohnflächen.

Das ist der Hintergrund

Viele Jahre lang hatte die Stadt Dinslaken die Planungen für den Kooperationstandort vorangetrieben. Die Flächen dort werden nicht auf die kommunalen Gewerbeflächen angerechnet. Im vergangenen Jahr aber gründete sich die Bürgerinitiative „Nein-Logistikpark-Barmingholten“ , die nicht nur die Ratsmehrheit sondern auch die parteilose Bürgermeisterin überzeugte, gegen die Verwaltungsvorlage und somit gegen den Logistikpark zu stimmen. Statt der geplanten Stellungnahme übermittelte die Stadt dem RVR die Kommentierung der Bürgerinitiative.

Das fordern die Wirtschaftskammern

Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern drängen nun auf einen zügigen Beschluss zu den Kooperationsstandorten. In einem gemeinsamen Schreiben sprechen sie sich zudem gegen den Vorschlag aus, umstrittene Kooperationsstandorte zu streichen und deren nicht verortete Flächen zunächst in einem „virtuellen Konto“ zu speichern. „Für Wirtschaft und Kommunen ist es zunächst wichtig, industriell-gewerbliche Potenzialflächen planerisch zu sichern. Umstrittene Standorte können in einem späteren Änderungsverfahren durch neue Alternativstandorte ersetzt werden“, führt Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, aus. Ein „virtuelles Konto“ hingegen berge die Gefahr, dass die dort enthaltenen Flächenpotenziale letztlich nicht umgesetzt werden und der erwiesene Bedarf an regionalen Industrie- und Gewerbeflächen dauerhaft nicht gedeckt werden könne, so Jaeckel.

So geht es weiter

Der RVR „will an der Umsetzung festhalten“, so Marcel Sturm, Sprecher der Stadt Dinslaken. Der Stadt „wurde die Möglichkeit gegeben, sich den Argumenten des RVR anzuschließen“. Das habe sie „auf Basis des politischen Beschlusses und einer zusätzlichen Befragung der Fraktionen und der Bürgerinitiative“ nicht getan. Dinslaken „lehnt den Standort weiterhin ab“, so Sturm.

Die Verbandsversammlung des RVR soll Ende Juni den Aufstellungsbeschluss fassen, die Vorlagen werden derzeit erstellt. Der RVR „werde der Verbandspolitik alle 24 Regionalen Kooperationsstandorte für den Aufstellungsbeschluss zur Beratung vorlegen“, so RVR-Sprecher Jens Hapke. „Alle ausgewählten Standorte sind aus regionalplanerischer Sicht geeignet.“

Mit dem sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte werde aber „noch kein Baurecht geschaffen“. Ob und wann die Kommunen davon Gebrauch machen, „entscheiden sie selbst. Die Befugnis wird ihnen über das Grundgesetz in Form der kommunalen Planungshoheit eingeräumt“, so Hapke.

Allerdings wird durch die regionalplanerische Festlegung auch „ausgeschlossen, dass auf diesen Flächen andere Nutzungen oder Vorhaben entstehen, die eine künftige Ansiedlung von großflächigen Betrieben verhindern oder die Ansiedlung erschweren würden.“ Dazu würde etwa auch ein Gebiet mit lokalem Kleingewerbe gehören, das im Rahmen der Diskussion immer wieder einmal Thema war.

Das sagt die Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative „Nein--Logistikpark-Barmingholten“ ist entrüstet über den Vorstoß der Wirtschaftskammern. Die BI sei „überrascht und enttäuscht, mit welcher Ignoranz die IHKs und HWKs sich über die Beschlüsse der Städte hinwegsetzen möchten und entsprechenden Einfluss auf das Ruhrparlament nehmen wollen“.

„Ein Großteil der Bürger würde Ja zu Kooperationsstandorten auf ehemaligen bereits versiegelten Industrieflächen sagen.“ 14 der 24 Kooperationsstandorte lägen aber auf unversiegelten Flächen. „Versiegelungen wie in Barmingholten sind aber gerade vor dem in der letzten Woche gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur notwendigen Nachbesserung beim Klimaschutz, nicht zu verantworten.“

Dinslaken habe den RVR aufgefordert, den Standort Barmingholten nicht als Kooperationsstandort auszuweisen. „Sollte der RVR dieser Dinslakener Forderung nicht nachkommen, könnte Dinslaken die Flächen nicht in Teilen ökologisch verträglich erschließen. Das kann doch nicht im Sinne der Bürger*innen sein, die eigentlich von den von ihnen gewählten Mitgliedern des Ruhrparlaments vertreten werden sollten“, so die BI.