Voerde. Kraftwerksareal soll Kooperationsfläche werden. Welche Ansiedlungen dort möglich wären, lässt Möllener aufhorchen. Er sammelt Unterschriften.

Noch bis zum 30. November einschließlich hat auch die Bürgerschaft die Gelegenheit, sich zu dem Plan zu äußern, in der Metropole Ruhr 24 sogenannte regionale Kooperationsstandorte auszuweisen. Das Ziel dahinter ist, zeitnah ein bedarfsgerechtes Angebot „an großen zusammenhängenden Wirtschaftsflächen zu sichern, die sich für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignen“. So beschreibt es der Regionalverband Ruhr (RVR). Einer dieser 24 Standorte ist das Areal des Ende März 2017 stillgelegten Kraftwerks an der Frankfurter Straße in Möllen. Geht es nach Manfred Sanders, soll dem RVR ein von vielen Möllenern und Voerdern unterzeichneter Einspruch zu dem Vorhaben, das 60 Hektar große Gelände als Kooperationsstandort vorzusehen, vorgelegt werden. Die Regionalplanungsbehörde hat für diese Art von Flächen Festlegungen formuliert, die auch Manfred Sanders aufhorchen lassen.

Nein zu stark emittierenden Betrieben

Der Möllener, der am Samstag, 21. November, unterstützt von Bekannten, in seinem Stadtteil für eine gemeinsame Einwendung Unterschriften sammelt, stößt sich an der in den Unterlagen des RVR erwähnten Möglichkeit, dass an regionalen Kooperationsstandorten „stark emittierende“ Betriebe oder solche im Sinne der „Störfall-Verordnung“ angesiedelt werden könnten. Das frühere Kraftwerksgelände sei für eine solche Planung ungeeignet, grenze der Kooperationsstandort doch „unmittelbar an die Wohnbebauung“ des Stadtteils Möllen.

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Die Einhaltung der erforderlichen Abstände sei faktisch nicht möglich, ist in der Einwendung zu lesen. Auf die besonderen „immissionsschutzrechtlichen“ Abstandserfordernisse, die stark emittierende Betriebe auslösen, weist auch der RVR in seinen allgemeinen Festlegungen für diese Flächen hin. Nach Ansicht der Stadt ist eine solche Ansiedlung am Kooperationsstandort des früheren Kraftwerksgeländes in Anbetracht der Erfordernisse des Abstandserlasses NRW nicht möglich. Das macht sie in ihrer Stellungnahme deutlich, die sie im Zuge des laufenden Beteiligungsverfahrens abgeben wird.

Beeinträchtigung der Gesundheit ist ein Kritikpunkt

In der von Manfred Sanders verfassten Einwendung an den RVR wird „die Beeinträchtigung der Gesundheit“ wegen „des Lärms“ angebracht und auf die „vorherrschende“ Windrichtung Süd-West verwiesen. Dadurch seien die Menschen in Möllen und Voerde den Emissionen „praktisch schutzlos ausgeliefert“. Der Standort des ehemaligen Steinkohlekraftwerks habe sich nur mit dem Energiebedarf der Wirtschaft rechtfertigen lassen – wobei aber schon damals „umfangreiche“ Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen seien. „Die Möllener Bevölkerung ist nicht mehr bereit, eine solche Belastung und Gefährdung der Gesundheit hinzunehmen“, heißt es in dem Einspruch, in dem rechtliche Auseinandersetzungen für den Fall angesprochen werden, dass der Standort „wider besseres Wissen“ durchgesetzt werde. Dadurch wiederum werde die Realisierung des RVR-Ziels in Frage gestellt.

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Auch die Verkehrssituation wird in der Einwendung thematisiert. Der RVR spricht von einer besonderen Lagegunst des alten Kraftwerksgeländes durch seine trimodale Anbindung (Straße, Schiene, Wasser), merkt allerdings auch die „noch unzureichende verkehrliche Erschließung“ des Standortes an. Sanders formuliert in der Einwendung die Befürchtung, dass die Schwerlastverkehre angesichts dessen durch den Stadtteil und durch Wohnbebauung geführt werden müssten – dies sei eine „unzumutbare Belastung“ für die Bevölkerung.

Anbindung über den Rhein „wirtschaftlich nicht darstellbar“

Die Anbindung an die Schiene könne nur von wenigen Betrieben genutzt werden. Der Rhein als Transportweg biete sich auf den ersten Blick zwar an, sei aber wirtschaftlich nicht darstellbar, wie eine Rücksprache mit Experten ergeben habe. Grund: Der Standort liege „sehr ungünstig“ im Rheinbogen, die Strömungsverhältnisse machten Kaianlagen dort nicht sinnvoll.

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Mit Blick auf den Naturschutz wird die Auswahl des Standortes für stark emittierendes Gewerbe in dem Widerspruch als „völlig unverständlich“ bezeichnet und mit der „sehr aufwendigen“ Renaturierung der Emschermündung in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Gelände argumentiert. Auch werde die für die Naherholung und den Tourismus wichtige Rheinschiene von der Emschermündung bis zum Lippemündungsraum zerstört.

>>Info: Unterschriftensammlung am Samstag, 21. November

Initiator Manfred Sanders und seine Unterstützer sind am Samstag, 21. November, in der Zeit von 9 bis 11 Uhr an drei Standorten präsent, um Unterschriften für die gemeinsame Einwendung zu sammeln: vor Edeka Dröschel, Auf dem Bünder 1 a, vor der Barbara-Apotheke, Dinslakener Straße 188, und vor der Bäckerei Schollin, Dinslakener Straße 198.