Voerde. Das Voerder Kraftwerksareals soll als regionaler Kooperationstandort ausgewiesen werden. Möllener BI moniert die damit verbundenen Festlegungen.
Die 2005 aus Protest gegen hohe Straßenbaugebühren gegründete Bürgerinitiative (BI) „Möllener Fair Play“ ruft dazu auf, zu der geplanten Ausweisung des alten Kraftwerksgeländes als regionaler Kooperationsstandort Stellung zu nehmen. Das am 28. September gestartete Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr läuft noch bis Ende dieses Monats. Die BI weist auf die von „vielen Bürgern favorisierte Mischansiedlung“ mit unter anderem Wohnen und Gastronomie hin. Angesichts der in den Planunterlagen zu findenden Zielformulierungen für regionale Kooperationsstandorte als Flächen nur für „eine Industrie- und Gewerbeansiedlung“ – und „das auch nur mit relativ großen Einheiten“, mahnt die Bürgerinitiative“ – sei die bevorzugte Lösung nicht umsetzbar. Dabei sei die Lage des Geländes „direkt am Rhein“ dafür „sicher sehr attraktiv“.
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Regionale Kooperationsstandorte sollen in der Regel der Ansiedlung „flächenintensiver Industrie- bzw. Gewerbebetriebe mit einer Mindestgröße von fünf Hektar betrieblicher Netto-Grundstücksfläche“ vorbehalten sein, ist in den digital einsehbaren Planunterlagen zu lesen. Dabei sollen Ausnahmeregelungen greifen können, die unter „definierten Voraussetzungen“ die Ansiedlung von Betrieben unter fünf Hektar ermöglichen sollen. Darunter fallen Produktions- und Dienstleistungsverbünde von Betrieben. Die Stadt fordert in ihrer Stellungnahme, die sie am Donnerstag, 12. November, dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und am 19. November dem Stadtrat in einer Sondersitzung zur Entscheidung vorlegt, dass als solche auch Verbünde im Sinne von Clustern und Technologieparks definiert werden. Sie verweist auf die zu einer Folgenutzung der Fläche erstellte Machbarkeitsstudie, die sich danach ausgerichtet war, „eine zukunftsorientierte Nutzung zu entwickeln, die flächenintensivausgerichtet und trotzdem innovativ ist“.
Stadt will regionalen Kooperationsstandort um 20 Hektar verkleinern
Die Realisierung von Wohnen auf Flächen, die als regionale Kooperationsstandorte ausgewiesen sind, ist ausgeschlossen. Aus diesem Grund will die Stadt beantragen, die etwa 60 Hektar, die das seit Ende März 2017 brach liegende Kraftwerksgelände in Möllen umfasst und die für die Ausweisung als Kooperationsstandort von ihr beim RVR angemeldet wurden, um ein Drittel zu reduzieren und diese 20 Hektar als Fläche des allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) vorzusehen – mit dem Ziel, an der Stelle auch eine Wohnnutzung umzusetzen.
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Die BI ist überzeugt, dass eine Mischansiedlung mit Wohnen und Gastronomie „deutlich mehr“ Zustimmung in der Bevölkerung fände als eine ausschließliche Gewerbe- und Industrieansiedlung. Die Stadt hat das frühere Kraftwerksareal 2017 als regionalen Kooperationsstandort angemeldet. Nach Aussage des RVR damals bestehe nur dann für sie die Chance zur Entwicklung der Fläche. Laut Regionalverband Ruhr hat Voerde weder im Bereich Wohnen noch bei Gewerbeansiedlungen einen zusätzlichen Bedarf, sondern im Gegenteil sogar ein Zuviel. Die Kommune kommt da zu einer anderen Einschätzung.
Was die von der Politik und auch in der Bevölkerung gewünschte anteilige Realisierung von Wohnen auf dem früheren Kraftwerksgelände betrifft, argumentiert die Stadt wie die Bürgerinitiative mit der „besonderen Lagequalität“ direkt am Rhein. Die sieht der RVR mit Blick auf eine „potenzielle Andienung an den wassergebundenen Gütertransport“. Dazu dämpft die Stadt in ihrer Stellungnahme zu hohe Erwartungen: Die Herstellung eines Gewässeranschlusses werde nur mit einem „erheblichen finanziellen Aufwand möglich sein“, der dann „zusätzlich große Teile der Flächen des Kooperationstandortes in Anspruch nehmen würde“.
Hinweis auf Emschermündung
Als von Seiten des RVR „stark überbewertet“ bezeichnet die BI „Möllener Fair Play“ die trimodale Verkehrsanbindung (Straße, Schiene, Wasser) des ausgedienten Kraftwerksareals. Der Regionalverband Ruhr spricht in der Beschreibung des Standortes von einer „besonderen Lagegunst“, aber auch von Restriktionen, die sich durch die derzeit „noch unzureichende verkehrliche Erschließung“ des Standortes ergeben könnten. Diese könnten auf der Ebene der Bauleitplanung, die in Händen der Stadt liegt, aber gelöst werden, urteilt der RVR.
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Die BI „Möllener Fair Play“ sieht die Ausweisung des früheren Industriegeländes als regionaler Kooperationsstandort in der bisher formulierten Zielsetzung auch mit Hinweis auf die Emschermündung, die „mit viel Aufwand renaturiert“ und in Richtung des ausgedienten Kraftwerksareals verlegt werde, kritisch. Darüber hinaus moniert sie, dass die „Abstände zur Wohnbebauung Möllen“ in der Vergangenheit „schon nicht eingehalten“ worden seien.
>>Info: Frist für Stellungnahme und Sitzung des Fachausschusses
Noch bis einsch ließlich 30. November besteht auch für die Bürgerschaft die Möglichkeit, die Planunterlagen im Verfahren zur Ausweisung von regionalen Kooperationsstandorten – darunter das ehemalige Kraftwerksgelände in Möllen – digital einzusehen (rvr.ruhr/themen/regionalplanung-regionalentwicklung/regionalplan-ruhr/kooperationsstandorte/) und dazu Stellungnahmen abzugeben. Letzteres soll bevorzugt per Mail an regionalplanung@rvr.ruhr geschehen, ist aber auch per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder per Fax (0201/2069-369) möglich.
Der Voerder Stadtentwicklungsausschuss befasst sich am Donnerstag, 12. November, mit der Stellungnahme der Stadt zur geplanten Ausweisung des seit Ende März 2017 brachliegenden Kraftwerksareals in Möllen als Kooperationsstandort. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.