Die Maskenpflicht in der Dinslakener Innenstadt und in Hiesfeld bleibt weiter bestehen. Die wichtigsten Corona-Regeln für die Stadt im Überblick.
- Der Kreis Wesel gilt seit dem 19. Oktober als Corona-Risikogebiet.
- Auch für die Stadt Dinslaken gelten besondere Schutzmaßnahmen.
- Ab dem 2. November gelten bundesweit strengere Regeln.
Bereits seit Mitte Oktober gilt der Kreis Wesel als Corona-Risikogebiet – und damit auch die Stadt Dinslaken. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seitdem über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage. Am 21. Oktober sind im Kreis Wesel zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus in Kraft getreten. Die Stadt Dinslaken hatten darüber hinaus einige Regelungen verschärft – zudem gelten bundesweit ab dem 2. November weitere Verschärfungen. Die wichtigsten Corona-Regeln in der Übersicht:
Hier muss in Dinslaken eine Maske getragen werden
Die Stadt Dinslaken hat auf die vielen Neuinfektionen reagiert: Seit Dienstag, 20. Oktober, gilt in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht. Seit dem gilt an Werktagen zwischen 10 und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:
- In der Fußgängerzone im Innenstadtbereich vom Neutorplatz bis zum Altmarkt (insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt)
- Einkaufsstraßen in Hiesfeld von Marschallstraße bis Rolandstraße (insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedensstraße).
Die Allgemeinverfügung, die unter anderem die Maskenpflicht regelt, gilt solange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet von Dinslaken für 14 Tage in Folge unter dem Wert von 50 liegt – und bleibt damit auch bestehen, wenn am 2. November die bundesweiten Verschärfungen eingeführt werden. Das bestätigte Stadtsprecher Marcel Sturm auf Anfrage.
Diese Regeln gelten für Trauungen und Beerdigungen in Dinslaken
Zusätzlich wurden in Dinslaken die R egelungen für Trauungen und Beerdigungen verschärft: Ab Montag, 26. Oktober, darf eine Trauergemeinschaft nicht mehr als 50 Personen umfassen. Neben den unmittelbaren Angehörigen darf die Aussegnungshalle auf dem Parkfriedhof von maximal 13 Personen genutzt werden, auf dem Waldfriedhof sind es maximal 33 Personen. Für alle Teilnehmenden einer Bestattung gilt die Maskenpflicht. Bei den Trauergemeinschaft sieht die Stadt vorerst keinen weiteren Handlungsbedarf – die Situation werde aber weiterhin beobachtet.
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Ebenfalls gilt für die standesamtliche Trauung, dass neben dem Brautpaar und den Trauzeugen nur maximal zehn Gäste das Trauzimmer betreten dürfen. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich das Brautpaar und die Standesbeamtin. Die Regeln könnten sogar erneut verschärft werden. „Bei den Vorgaben für Trauungen sind wir derzeit in der Prüfung“, sagt Stadtsprecher Sturm.
Verschärfte Corona-Regeln in NRW: Diese Regeln gelten ab dem 2. November
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in NRW weiter strenge Hygiene-Auflagen, wie zum Beispiel der Mindestabstand von 1,50 Metern oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Ab dem 2. November tritt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Darin enthalten sind strengere Regeln und ein zunächst auf vier Wochen begrenzter Lockdown. So müssen beispielsweise alle Restaurants, Kneipen und Cafés schließen – auch in Dinslaken, Voerde und Hünxe. Alle Details zur Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen finden Sie in dieser ausführlichen Übersicht.