Kreis Wesel/Dinslaken. Der Kreis Wesel hat erstmals eine 7-Tage-Inzidenz von über 35. Noch gibt es keine Einschränkungen, Grund dafür sind unterschiedliche Statistiken.
Der Kreis Wesel hat seit deren Einführung erstmals den ersten Grenzwert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Am Donnerstag vermeldete das Kreisgesundheitsamt einen Inzidenzwert von 38,1 – bei 44 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden. In den vergangenen sieben Tagen gab es 175 Neuinfektionen.
Noch aber gelten für die Bürger im Kreis Wesel keine Einschränkungen. Der Grund dafür sind unterschiedliche Messzeitpunkte. Denn, so erklärt Anja Schulte, Pressesprecherin des Kreises: „Nach der Coronaschutzverordnung NRW sind im Hinblick auf die 7-Tages-Inzidenz die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) für den Kreis Wesel maßgeblich.“
Und der Inzidenzwert des Kreises lag hier am Donnerstag bei 30,4 – also noch unterhalb des Grenzwertes. „Erst wenn die rechtliche Vorgabe der Überschreitung von 35 hier veröffentlicht ist, kann der Kreis Wesel per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen ergreifen“, sagt sie.
Corona-Zahlen: So entstehen unterschiedliche Werte
Der beträchtliche Unterschied kommt nach Angaben von LZG-Sprecher Mirko Kösterke durch nachgemeldete Fälle zustande. Die LZG-Datenbank greift auf die vom Kreis Wesel gemeldeten Zahlen zurück und wird täglich um 0 Uhr aktualisiert, erklärt Kreissprecherin Schulte. Der Kreis Wesel hingegen hat sich als „Stichuhrzeit“ 12 Uhr gesetzt. „Und daraufhin berechnen wir auch die Inzidenz“.
So entstehe mitunter eine zeitliche Verzögerung, mindestens um einen Tag. Zudem könne die vom Kreis vermeldete Inzidenz sich auch von der in der LZG-Datenbank unterscheiden. „Denn es werden natürlich auch nach 12 Uhr noch Coronafälle bestätigt, die dann in unserer Inzidenz des jeweiligen Tages nicht vermerkt sind, aber dennoch in die Datenbank eingepflegt werden“, sagt Schulte.
Die Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes hätten bei ihrer Arbeit bislang den Fokus vor allem auf die Kontaktnachverfolgung gelegt. Denn nur diese biete die Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen. „Und je nachdem wie die Lage ist, pflegen sie die Coronafälle dann in die Datenbank ein – das kann vor oder auch nach 12 Uhr sein“, sagt die Kreispressesprecherin und betont: „Diese Diskrepanz hatte bislang auch noch keine Konsequenz, da der Grenzwert ja erst jetzt erreicht wurde.“
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Nun aber seien die Konsequenzen durch die unterschiedlichen Zahlen „sehr, sehr deutlich“. Ob man infolge dessen beim Kreisgesundheitsamt nun überlegt, die Arbeitsabläufe darauf anzupassen, konnte Anja Schulte am Donnerstag nicht beantworten.
Auffällig: Der am Donnerstag veröffentlichte LZG-Wert (30,4) entspricht auch nicht dem Wert, den der Kreis Wesel am Mittwoch gemeldet hatte (33,9). Die Frage ist also, wann der vom Kreis Wesel am Donnerstag festgestellte Wert in der offenbar verbindlichen Datenbank auftaucht – und der Kreis seine längst vorbereitete und mit den Kommunen abgestimmte Verfügung veröffentlichen kann. Der Moerser Stadtpressesprecher bezeichnete die Verzögerung als „unglücklich“.
Coronavirus um Kreis Wesel: So geht es weiter
Die 7-Tage-Inzidenz wird also voraussichtlich am Freitag auch in der LZG-Datenbank erstmals den ersten Grenzwert überschreiten. Dann gilt laut Homepage des Landes NRW eine „Corona-Bremse“. „Ab dieser Grenze stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab“, heißt es dort.
Wie Kreissprecherin Anja Schulte erklärt, habe man bei einer Telefonkonferenz zwischen Mitarbeitern des Kreises und der kreisangehörigen Städte in den vergangenen Tagen bereits abgefragt, was diese erwarten. „Das Ergebnis war, dass sich alle eine kreisweit einheitliche Regelung wünschen.“ Infolge dessen hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung vorbereitet und wartet nun noch auf einzelne Rückmeldungen der Kommunen. „Es ist bislang nur ein Entwurf, aber wir stehen natürlich in den Startlöchern“, sagt Schulte.
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Wenn sich die Inzidenz am Freitag nicht stark senkt, ist also erwartbar, dass die neue Allgemeinverfügung für den Kreis Wesel am Freitag veröffentlicht wird. Das würde dann bedeuten, dass sie in der Nacht von Freitag auf Samstag, 0 Uhr, in Kraft tritt. „Dafür benötigt es einen zeitlichen Vorlauf, denn die Allgemeinverfügung muss zuvor auch im Amtsblatt veröffentlich worden sein“, erklärt Schulte.
Welche Maßnahmen die Allgemeinverfügung enthalten wird, wollte die Kreispressesprecherin am Donnerstag nicht verraten. „Es ist ja bis jetzt ein Entwurf und wir wollen nicht noch für weitere Verwirrung sorgen, falls es doch noch Anpassungen geben sollte“, sagt sie. Die Corona-Situation unterliege einer hohen Dynamik. Es sei jederzeit möglich, dass das Land neue Vorgaben mache, die dann eingearbeitet werden müssten.
An diesem Freitag sollen nach der Ministerpräsidentenrunde mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch mögliche weitere Maßnahmen zwischen Land, Städten und Kreisen abgestimmt werden. Demnach könnte es auch im Kreis Wesel Einschränkungen für Treffen im öffentlichen und privaten Raum geben. Werden Vereinbarungen aus der Berliner Runde auch in NRW umgesetzt, könnte es bei Überschreitung des 35er-Grenzwertes auch Sperrstunden für die Gastronomie und eine Maskenpflicht an stark frequentierten Stellen im Freien geben. Kontrollieren will die Stadt Moers zum Beispie
7-Tage-Inzidenz: Dinslaken überschreitet 50-er-Wert
Einen besonders starken Anstieg der Neuinfektionen gibt es in Dinslaken. Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz laut Berechnung der Stadt deutlich höher als im Kreis Wesel: bei 61,1 – und damit weit über dem kritischen Wert von 50. Hier sind von Mittwoch auf Donnerstag, jeweils 12 Uhr, 14 neue Coronafälle hinzugekommen. Es handele sich um Ansteckungen im privaten und familiären Umfeld, erklärt Kreissprecherin Schulte auf NRZ-Nachfrage. „Wir haben kein Cluster.“
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In den vergangenen sieben Tagen gab es in der Stadt Dinslaken insgesamt 43 neue Coronavirus-Infektionen. Wie berichtet, hatte Bürgermeister Michael Heidinger bereits verschärfte Maßnahmen angekündigt, sollte die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 erreichen oder überschreiten. In dem Maßnahmenkatalog vorgesehen ist dann unter anderem eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Raum zwischen Altmarkt und Neutorplatz sowie im Einkaufsbereich der Sterkrader Straße in Hiesfeld. Sie soll für mindestens 14 Tage ab dem dritten Überschreitungstag gelten.
Die Stadt Dinslaken berechnet nunmehr einen eigenen Inzidenz-Wert entsprechend für die Bevölkerungszahl von 70.350 Menschen. Dazu hat sich die Verwaltung, erklärt Stadtsprecher Marcel Sturm, entschieden, „um bei Bedarf mit lokalen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung reagieren zu können. Damit können spezifischere Erkenntnisse für Dinslaken erzielt werden als durch den kreisweiten Inzidenzwert.“