Dinslaken/Kreis Wesel. Der Kreis Wesel bestätigt Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung in Dinslaken und verweist auf eine Verordnung. Auch das Ministerium reagiert.

Das Hygienekonzept für die Sommerkultur-Reihe im Burgtheater Dinslaken ist genehmigungsfähig. Das hat Eva Richard, Sprecherin des Kreises Wesel, nun auf NRZ-Anfrage nochmal bestätigt. Hintergrund der Anfrage waren bekanntlich die Irritationen und Sorgen, die Besucher nach dem Auftritt von Markus Krebs am vergangenen Freitag geäußert hatten: Dort saßen über 1000 Besucher beieinander – weitestgehend ohne Abstand und ohne Maske. Diese Fragen hat die Sprecherin des Kreises Wesel darüber hinaus beantwortet.

Welche Voraussetzungen gelten?

Richard: „Für die Veranstaltung im Dinslakener Burgtheater lag ein Hygienekonzept vor, das genehmigungsfähig ist. Die bindenden Vorgaben dafür werden vom Land NRW festgelegt und in der Coronaschutzverordnung (aktuelle Version hier) festgehalten. Die Hygienekonzepte werden von den Veranstaltern erstellt und den unteren Gesundheitsbehörden (im Kreis Wesel der Fachdienst Gesundheitswesen) vorgelegt. Nach eingehender Prüfung genehmigen diese die Hygienekonzepte, sofern sie den Vorgaben entsprechen.“

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Wieso müssen bei deutlich kleineren Menschenmengen Masken getragen werden (zum Beispiel auf Schulhöfen) und bei der Veranstaltung nicht?

Richard: Nach Vorgabe des Landes NRW bedarf es bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Dazu gehören Maßnahmen zur besonderen Infektionshygiene wie angepasste Reinigungsintervalle, ausreichend Handdesinfektionsgelegenheiten etc.. Sitzen Teilnehmer während der Veranstaltung auf festen Plätzen, muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden, solange die Rückverfolgung sichergestellt ist. Das bedeutet, dass ein Sitzplan erstellt werden und für vier Wochen aufgehoben werden muss. Für die Umsetzung des Hygienekonzeptes sind die Veranstalter verantwortlich, für die Überwachung das örtliche Ordnungsamt. Die Vorgaben der Coronaschutzverordnung wie auch die Maßgaben, die für den Schulbetrieb gelten, werden vom Land NRW rechtlich bindend festgelegt.

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Haben Sie beim Kreis bereits mitbekommen, dass die Veranstaltung solche Reaktionen ausgelöst hat? Haben sich Besucher der Veranstaltung oder aber Bürger, die davon gehört oder gelesen haben, gemeldet und nachgefragt?

Richard: Bei der unteren Gesundheitsbehörde unmittelbar sind bisher keine Beschwerden oder Hinweise über Verstöße gegen das vorgelegte Hygienekonzept eingegangen.

Wie würden Sie damit umgehen, wenn sich jemand im Nachgang der Veranstaltung meldet und berichtet, er sei positiv auf Corona getestet worden?

Richard: In diesem Fall erfolgt eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung anhand des Sitzplanes. Alle Teilnehmer zu informieren oder zu testen ist nicht vorgesehen. Die Einstufung in die unterschiedlichen Kategorien erfolgt nach Vorgabe des RKI (Robert-Koch-Institut, Anm. d. Red.).

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Das mit den festen Sitzplätzen ist im Burgtheater allerdings so eine Sache. Anfang Juli, als das Thema zum ersten Mal, aufkam und aufregte, hatte die Din-Event noch insofern reagiert, als das sie einen akustischen Einspieler produziert hatte, der ab Einlass bei allen Veranstaltungen immer mehrfach eingespielt wurde und Besucher darauf aufmerksam machte, dass sie auch auf freie Plätze ausweichen können. Der Jingle wird nun, erklärte Din-Event-Geschäftsführer Alexander Krößner gegenüber der NRZ bereits am Montag, nicht mehr abgespielt. Ein „Einfach-so-Umsetzen“ wird also nicht ermöglicht. Bei der Markus-Krebs-Veranstaltung am Freitag sollen sich aber Menschen umgesetzt haben. Das hatten Besucher der Veranstaltung der NRZ gegenüber erzählt.

>> Die NRZ hat auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Montag wegen der Veranstaltungen im Burgtheater angefragt. Die Pressestelle verwies in ihrer Antwort von Dienstag neben den entsprechenden Paragrafen aus der Coronaschutzverordnung allerdings nur auf folgendes: „Zunächst möchten wir voranstellen, dass eine tiefergehende Bewertung der Situation anhand eines einzelnen Fotos nicht möglich ist. Wir nehmen Ihre Anfrage allerdings zum Anlass weitere Details in Erfahrung zu bringen.“ (mit )