Dinslaken. . Stadtverwaltung Dinslaken sagt, die irgendwann eintretende Änderung betreffe nur Schulen im ländlichen Raum. Schulministerium widerspricht.

Ein Beschluss, zwei Auslegungen: Die Stadtverwaltung legt den bereits im November 2017 vom Schulausschuss des NRW-Landtags beschlossenen Antrag, dass bestehende Sekundarschulen auch zweizügig fortgeführt werden dürfen, anders aus, als das Schulministerium.

Wie Stadtsprecher Marcel Sturm gestern in einer Pressemitteilung verkündete, befasse sich die Landesregierung zwar mit der möglichen zweizügigen Fortführung von Sekundarschulen. „Dabei geht es aber um Fälle im ländlichen Raum, in denen eine Sekundarschule das letzte Schulangebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde ist“, so Sturm. Deshalb argumentiert die Verwaltung: „Für Dinslaken mit seinem breiten Angebot an weiterführenden Schulen würde eine solche mögliche Regelung nicht greifen.“

Ministerium: Beschluss gilt für alle Sekundarschulen

Auf NRZ-Nachfrage beim Schulministerium betont Pressesprecher Daniel Kölle hingegen, dass der Auftrag zur Zweizügigkeit für alle Sekundarschulen im Land gelte – und nicht nur für die im ländlichen Raum. „Wenn das Gesetz entsprechend geändert wird, muss man solche Beschlüsse natürlich beachten“, sagt Kölle. Allerdings könne er nicht sagen, wann genau die Änderung zu erwarten ist. Laut NRZ-Auskunft durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Änderung irgendwann in dieser Legislaturperiode umgesetzt, also spätestens bis 2022.

Die NRZ hat Stadtsprecher Sturm am Freitagmittag mit diesen Informationen konfrontiert. Laut Sturm sei die Verwaltung im ständigen Austausch mit der Bezirksregierung. „Zudem haben wir nächste Woche noch einen Gesprächstermin mit dem Schulministerium, in dem wir diesen Punkt ebenfalls zur Sprache bringen werden.“

Dezernentin: Zwei Züge würden Ausgangslage ändern

In der zuvor versandten Pressemitteilung betonte Schuldezernentin Christa Jahnke-Horstmann hingegen noch folgendes: „Falls das Land das Schulgesetz ändern und zweizügige Sekundarschulen in allen Kommunen zulassen würde, dann gebe es auch in Dinslaken eine andere Ausgangslage als die aktuelle Situation.“ Aufgrund der geltenden Rechtslage könne die Sekundarschule, deren erfolgreiche Arbeit unbestritten sei, mit nur zwei Eingangsklassen nicht fortgeführt werden.

Die Stadtverwaltung hat im Zuge der zukünftigen Entwicklung der Schulstandorte mittlerweile mit den Leitungen aller weiterführenden Schulen Gesprächstermine vereinbart, heißt es weiter in der Mitteilung. Erste Gespräche seien bereits geführt worden, weitere fänden demnächst statt. „Auch mit interessierten Eltern- und Schülervertretungen ist die Stadt im Austausch“, so Sturm.

Der Rat hatte die Verwaltung kürzlich damit beauftragt, die Voraussetzungen für die Gründung einer neuen Gesamtschule zu prüfen und den politischen Beschluss für eine schrittweise Auflösung der Friedrich-Althoff-Sekundarschule (FAS) vorzubereiten.