Dinslaken/ Duisburg. . Gericht verurteilt den Sohn von Dagmar E. und die drei weiteren Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen. Kammer rückt vom Mordvorwurf ab: Totschlag.

Am Ende hatte alles nichts geholfen – die Lügen nicht und die gegenseitigen Beschuldigungen nicht. Als Richter Ulrich Metzler am Dienstag vor dem Duisburger Landgericht das Urteil verkündet, sitzen die vier Angeklagten wie versteinert auf der Bank. Dann vergräbt Israel A. (26), den Kopf in seine Arme – 12 Jahre Haft wegen Anstiftung zum Totschlag an der Dinslakener Kosmetikerin Dagmar E. (58). Alexander E. (25), Sohn des Opfers und Israels bester Freund, muss für 11 Jahre, Israels Brüder Kalab (21) und Abenezer (19) A. müssen für jeweils acht Jahre in Haft, bei letzteren greift das Jugendstrafrecht.

Am Tag der Urteilsverkündung bildet sich nochmal eine Schlange vor der Tür des Saals 157. Mancher Zuschauer kannte die sympathische Frau mit dem kleinen Salon in der Dinslakener City, die im September 2014 so plötzlich verschwand. Dagmar E. sei eine „auf sich allein gestellte Frau“ gewesen, mit vielen Kunden und Freundinnen, die Chaträume und Netzwerke wie Facebook und Whatsapp eifrig genutzt habe, führt der Richter aus. Anhand dieser Daten habe man den 30. September 2014, ihren Todestag, rekonstruieren können. Sowohl die Anstiftung als auch die Mittäterschaft aller Angeklagten sei zweifelsfrei. Alle vier seien durch die blutige Tat miteinander „verschweißt“ worden.

Letzte Ungewissheit zum Tathergang bleibt

Doch weil beim Tathergang eine letzte Ungewissheit bleibt, rückt die Kammer vom Mordvorwurf gegen Alexander E. und Kalab und Abenezer A. ab. Bei Israel A., dem Auftraggeber, seien zwar Motiv und Mordmerkmal der Heimtücke vorhanden – Dagmar E. hatte dem Freund ihres Sohnes 6000 Euro geliehen und forderte das Geld vehement zurück – verurteilt werden kann jedoch auch er nur für Anstiftung zum – Totschlag.

Die Angeklagten, so der Richter, hätten es versäumt, „reinen Tisch“ zu machen, nur Alexander E. hätte ein Teilgeständnis abgelegt. Kalab A. hatte geschwiegen, Abenezer A. und Alexander E. sich gegenseitig belastet. Israel A. hatte sich als unschuldiger Mitwisser präsentiert. Der Richter führt weiter aus, dass die Obduktion von Dagmar E.s Leiche ergeben habe, dass sie in ihrer Wohnung im Zimmer ihres Sohnes entweder erstickt oder mit einem Draht erdrosselt wurde, unter Beteiligung von Abenezer und Kalab A. und Alexander E.. Hämatome am Körper der Frau ergaben, dass mindestens zwei Menschen sie festgehalten haben müssen. Auch den Transport der Leiche in den Hünxer Wald könne nicht einer alleine erledigt haben. Weitere Beweise hatte die Auswertung von Gesprächen der Beschuldigten geliefert.

Sohn von Dagmar E. hat bei Mittätern Zuwendung gefunden

Der Richter resümiert, dass Alexander E. bei den Brüdern A. die Zuwendung gefunden habe, die ihm Zuhause verwehrt geblieben sei. Und Metzler stellt klar, dass die Brüder aus Äthiopien „nicht mit dem aktuellen Flüchtlingsstrom“ nach Deutschland gekommen seien, sondern schon lange hier leben. Israel A. arbeitete als Koch, Vater A. hatte sich eine Existenz mit einem Kiosk aufgebaut.