Düsseldorf. Auf manchen Volksfesten darf nach wie vor getrunken, aber nicht gekifft werden. Unser Autor hat dazu eine nicht ganz nüchterne Meinung.

Seit der Cannabis-Konsum legalisiert wurde, kann ich aufatmen. Zuvor waberten bei mir vor der Tür die Schwaden derart, dass das abendliche Lüften vorm Schlafengehen zuverlässig zu entspanntem Schlaf bei anregenden Träumen reichte.

Jetzt liege ich wach und kann darüber nachdenken, warum die Kiffer*innen umgezogen sind. Das nämlich liegt an der so genannten Bubatz-Karte. Bubatz, so heißen Joint, Dübel, Tüte, also: die cannabishaltige Rauchware.

Die Kifferszene verhält sich sehr gesetzestreu

Und die Karte zeigt an, wo sie legal ist. Wo nicht Spielplatz, Schule oder Sportareal in der Nähe sind. Bei uns war nun ausgerechnet der nahe Spielplatz zu späterer Stunde bevorzugter Raucherraum. Offenbar aber sind Kiffer überaus gesetzestreu und jetzt umgezogen in eine legale Raucherzone. Oder in einen lauschigen Biergarten, der ihnen das erlaubt.

Zum Spielplatz wird übrigens indirekt auch die Düsseldorfer Frühjahrskirmes. Weil da ja Kinder sind, haben die Veranstalter kurzerhand den Jahrmarkt zur Cannabisverbotszone erklärt. So, wie es viele andere Volksfeste ebenfalls planen.

Saufen ist Tradition, Kiffen ist gefährlich

Das ist sehr fürsorglich. Zumal man ja auch Jahr um Jahr von Kirmesschlägereien unter Cannabiseinfluss hört. Auf Volksfesten soll es nach wie vor nur die bewährten Volksdrogen wie Alkohol und Nikotin geben. So will es die Tradition auf Kirmes und Schützenfest.

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Sollte es allerdings womöglich unter Einfluss von Altbier und anderen alkoholischen Getränken zum Gebrauch jugendgefährdender Wörter oder gar physischer Konfrontationen kommen, werden die Kirmesbetreiber gewiss auch den Alkoholausschank konsequent unterbinden. Wäre ja noch schöner!