Berlin. In der Nähe von Schulen und Spielplätzen ist Kiffen verboten. Doch was ist mit Volksfesten wie dem Oktoberfest? Es könnte Ärger drohen.
Ob das Baumblütenfest, die Cannstatter Wasen oder das Oktoberfest – Volksfeste gibt es in ganz Deutschland. Doch mit der Teillegalisierung von Cannabis stellen sich für Besucher und Veranstalter viele Fragen. Denn: Eindeutige Regeln zum Cannabis-Konsum gibt es für Volksfeste nicht. Kiffen auf Großveranstaltungen wie der Wiesn? Das könnte in den kommenden Monaten für Ärger sorgen.
Rund sechs Millionen Besucher kommen jährlich zum Münchner Oktoberfest, dem größten Volksfest der Welt. Doch was das Kiffen angeht, gibt es bisher – wie auch für viele weitere bayerische Feste – noch keine einheitliche Regelung. Viele Veranstalter argumentieren, dass das Rauchen von Cannabis in der Nähe von Kindern und Jugendlichen nicht gestattet ist, so also auch auf Volksfesten. Denn besonders Familien gehören zu den Besuchergruppen.
Auch wenn die Wiesn erst in rund einem halben Jahr startet: Der Chef des Münchner Oktoberfests, Clemens Baumgärtner (CSU), hat zum Thema Kiffen eine klare Haltung. „Die Wiesn ist ein Fest für alle. Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche. Wir bewerben ja die Wiesn als familienfreundlich. Und das Gesetz sagt, Kinder und Jugendliche sind zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht zusammen“, so der CSU-Politiker und Münchner Wirtschaftsreferent. „Was schon durch das Gesetz verboten ist, muss ich nicht nochmal verbieten.“
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„Auf Volksfesten hat Cannabis nichts zu suchen“
Andere haben hingegen Zweifel, ob es ausreicht, auf den Schutz für Kinder und Jugendliche zu verweisen – so zum Beispiel der Süddeutsche Schaustellerverband, der viele Attraktionen und Fahrgeschäfte auf bayerischen Volksfesten bereitstellt. „Wir haben den Landtag angeschrieben, und auch den Ministerpräsidenten persönlich“, sagt der Verbandsvorsitzende Lorenz Kalb. „Auf Volksfesten hat Cannabis nichts suchen. Wir haben spätestens alle 60, 70 Meter ein Kindergeschäft.“
Im Gesetzestext ist nicht eindeutig definiert, was „unmittelbare Gegenwart“ von Minderjährigen bedeutet. Laut des bayerischen Gesundheitsministeriums, ist diese dann gegeben, wenn Minderjährige den Cannabis-Konsum mitbekommen – dann müsse das Konsumverbot greifen. Im Gegensatz zu Kinderspielplätzen und Schulen, wo beim Kiffen maximal ein Abstand von 100 Metern vorgesehen ist, seien weder Volksfeste noch Biergärten oder Freibäder im Cannabis-Gesetz genannt, so Kalb.
Welche Verbots-Möglichkeiten infrage kommen
„Das halten wir für einen Fehler. Ich glaube einfach, die haben die Volksfeste vergessen.“ In einigen bayerischen Städten wie Augsburg und Nürnberg laufen bereits einige Volksfeste, dort habe es bislang keine Zwischenfälle mit Kiffern gegeben, so Kalb. Einige Geschäfte verweisen mit Aufklebern darauf, dass der Konsum von Cannabis nicht erlaubt sei. Doch Kalb betont: „Das ist nur durchsetzbar an den Geschäften, nicht auf den Straßen.“
Sollten Volksfeste als Fußgängerzone eingeordnet werden, könnte Kiffen dort bis 20.00 Uhr verboten oder in Verbindung mit Alkohol zur Sicherheitsgefahr erklärt werden. Fakt ist: Spätestens zum Start der Hochsaison wird die Debatte ums Kiffen auf Volksfesten weiter an Fahrt aufnehmen.
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