An Rhein und Ruhr. Verbraucherschützer warnen immer wieder vor unseriösen Haustürgeschäften. Worauf man beim Angeboten zum Glasfaser-Ausbau achten sollte.
Beim aktuellen Ausbau des Glasfasernetzes sind viele Verbraucher verunsichert. Fast 50 verschiedene Unternehmen buhlen nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW um die Gunst potenzieller Kunden – oft direkt an der Haustür. Wie man seriöse Angebote erkennt und verschiedene Verträge miteinander vergleicht
1. Haustürwerbung: Wie treten seriöse Vertreter auf?
Überall im Land sind Vertreter von Telekommunikationsunternehmen unterwegs und werben an Haustüren für den Glasfaser-Ausbau. Oft setzen sie die Menschen unter Druck, wie Verbraucherschützer beklagen. „Seriöse Vertreter sollten sich mit ihrem Namen und dem des Anbieter, den sie vertreten, vorstellen“, erklärt Felix Flosbach, Glasfaser-Experte der Verbraucherzentrale (VZ) NRW.
„Zudem zeigen sie einem vielleicht einen Ausweis mit Logo des Unternehmens.“ Ein offizielles Siegel, auf das Verbraucher achten können, gebe es allerdings nicht. Dafür sei das Auftreten des Vertreters ein wichtiges Zeichen für die Seriosität, wie Flosbach weiter sagt. „Erklären sie ihr Anliegen ruhig und pochen nicht direkt auf eine Unterschrift, spricht dies für ein vertretbares Angebot. Im Gegensatz zu Personen, die schnell und unter Druck die Wohnung für eine Unterschrift betreten wollen“, so der Experte.
Direkter Glasfaseranschluss
Der direkte Anschluss liegt vor, wenn das Glasfaserkabel bis ins Wohnhaus reicht. „Fibre to the Home“ oder „Fibre to the Building“ kurz FTTH oder FTTB nennen sich diese Anschlüsse, die die höchste Netzwerkgeschwindigkeit versprechen.
Dabei endet das Glasfaserkabel in der Wohnung oder im Keller. Anders sieht es aus, wenn das Kabel im Verteilerkasten an der Straße endet (Fibre to the curb, kurz FTTC, zu Deutsch: „Glasfaser bis zum Randstein“). Hier wird für die Endverbindung ein altes Kupferkabel genutzt. Damit eine Netzwerkgeschwindigkeit von 1000 Mbit/s erreicht werden kann, wird also eine FTTH- oder FTTB-Verbindung benötigt.
Unseriöse Personen würden zudem häufig Vorwände nutzen, um sich Zutritt zu verschaffen. „Zum Beispiel die Behauptung, es läge eine Störung vor oder der Router müsse kontrolliert werden.“ Auch solle man sich auf seien natürlichen Menschenverstand verlassen. „Fühlen sie sich schlecht oder unwohl, sollten sie das Gespräch beenden“, betont Flosbach.
2. Welche Unternehmen sind in NRW am Glasfaser-Ausbau beteiligt?
Bei den fast 50 verschiedenen Unternehmen, die in NRW am Glasfaser-Ausbau beteiligt sind, kann man schnell den Überblick verlieren. Wer in der Stadt oder der Gegend gerade Glasfaserkabel verlegt oder dies vorhat, könne man bei der Kommune erfragen, erklärt der VZ-Experte weiter.
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„Erste Anlaufstelle ist der Breitbandbeauftragte meiner Gemeinde. Dieser sollte einen Überblick über die laufenden und geplanten Ausbauvorhaben in der Stadt haben“, sagt Flosbach. Bei Nachfragen bei den Anbietern sei dagegen Vorsicht geboten. „Diese sammeln teilweise Vertragsschlüsse ein, um danach erst auszubauen. Eine neutrale Antwort ist somit selten zu erwarten.“
3. Wie vergleicht man verschiedene Angebote mit einander?
Während in manchen Gegenden nur ein einziger Anbieter am Glasfaser-Ausbau beteiligt ist, tummeln sich nach Angaben der Verbraucherzentrale in größeren Städten bis zu sieben verschiedene Anbieter. „Kann man in seinem Gebiet zwischen mehreren Anbietern wählen, sollte man zuerst seinen Bedarf festlegen“, rät Flosbach.
Reichte die bisherige Geschwindigkeit der Internetleitung aus, bestehe keine Notwendigkeit einen schnelleren Tarif zu wählen. „Ein Upgrade ist meist auch während des laufenden Vertrags möglich. Kenne ich meinen Bedarf kann ich die Angebote der einzelnen Anbieter vergleichen.“
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Dabei solle der Verbraucher den Gesamtpreis über die zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit heranziehen. „Denn es gibt häufig Rabatte, die den tatsächlichen Preis verschleiern.“
Verbraucherschützer raten: Keine Verträge an der Haustür unterschreiben
Trotz aller Vorsicht raten die Verbraucherschützer aber auch immer wieder, dass keine Verträge direkt an der Haustür unterschrieben werden sollten. Bei den Werbern handele es sich meist um Mitarbeiter von Anbietern oder von deren Subunternehmen. Es seien aber auch „Trittbrettfahrer“ mit betrügerischen Absichten unterwegs, warnt die Verbraucherzentrale.
Einige Werber setzen potenzielle Kunden auch mit Falschaussagen unter Druck. So sei oft zu hören, dass man ohne einen Vertrag nach dem Ausbau kein Internet mehr habe. Dem widerspricht Experte Flosbach: Es gebe keinerlei Informationen dazu, dass das alte Kupfernetz in den nächsten Jahren abgeschaltet werden solle. Auch Kommunikationsunternehmen stellten klar, dass das alte Netz keineswegs abgestellt werden solle.
Statt einen Vertrag zu unterzeichnen, sollte man sich ein schriftliches Angebot geben lassen, um dieses vergleichen zu können, so die Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale NRW fordert, Einschränkung der Haustürwerbung. So soll diese Art der Werbung nur nach vorheriger Zustimmung oder ausdrücklichen Wunsch erlaubt sein. Alternativ solle die Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage verlängert werden.