An Rhein und Ruhr. Der jüngste Vogelgrippe-Fall im Kölner Zoo ist nur einer von mehreren bei Vogelhaltungen in NRW. Was das Ministerium jetzt rät.
Für fünf Tage war der Kölner Zoo wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs geschlossen. Sechs tote Enten- und Hühnervögel hatte der Zoo zu beklagen. Aus Sicherheitsgründen bleiben die Vogelhäuser weiterhin geschlossen, wie ein Sprecher bestätigt. Der Fall im Kölner Zoo ist zwar der erste in diesem Jahr, er reiht sich aber in die Ausbrüche in Geflügelbetrieben in NRW ein. Das zuständige Landwirtschaftsministerium schätzt die Lage weiterhin als ernst ein und appelliert an Geflügelhalter, Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
Mehr als 100.000 Junghennen mussten wegen der Vogelgrippe notgetötet werden
„Deutschland und Europa erleben seit Herbst 2020 die bisher stärkste Geflügelpest-Epidemie aller Zeiten“, teilt das NRW-Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mit. In den letzten Jahren sei das Infektionsgeschehen zum Teil auch über den Sommer nicht zum erliegen gekommen. Da die Viren in der Wildvogelpopulation zirkuliere, bestehe daher ganzjährig ein Infektionsrisiko für Hausgeflügel.
Im vergangenen Jahr gab es allein in NRW fünf Ausbrüche. „Dabei gab es in zwei Kreisen Nachweise bei Hühnern: Im Rhein-Erft-Kreis war ein Tierpark mit wenigen Enten und Hühnern aufgefallen“, berichtet ein Ministeriumssprecher. „Im Kreis Paderborn hingegen war ein Aufzuchtbetrieb mit über 100.000 Junglegehennen betroffen. Alle Tiere des Bestandes mussten notgetötet werden, um einen weiteren Ausbruch der Seuche einzudämmen.“
Die Geflügelpest
Das NRW-Umweltministerium informiert über die Geflügelpest. „Diese ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wilden Wasservögeln hat und durch bestimmte Subtypen aviärer Influenzaviren hervorgerufen wird.“
Alle Nutzgeflügel, aber auch viele Wildvögel, seien hochempfänglich für die Infektion. „Bei Hühnern und Puten werden mit bis zu 100 Prozent die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus.“
Zwischen dem Vogelzug und der Verbreitung der Geflügelpest bestehe ein wesentlicher Zusammenhang. Deswegen sei das Risiko der Verbreitung hoch. Dies gelte besonders für Nordwestdeutschland.
In einem Zoo im Kreis Steinfurt indes sei ein Jungfernkranich durch einen weiteren Ausbruch betroffen. „Nach einer sechsmonatigen Phase ohne Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Nordrhein-Westfalen kam es im Dezember zu zwei Ausbrüchen im Kreis Gütersloh“, so der Sprecher weiter. Zunächst sei ein Mastbetrieb mit 30.000 Enten betroffen gewesen.
Ausbruch im Kreis Kleve sorgte für Stallpflicht
„Trotz der Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen konnte das Übergreifen der Infektion auf den in unmittelbarer Nähe gelegenen Entenaufzuchtbetrieb mit 30.000 weiteren Tieren nicht verhindert werden. Alle Enten in den betroffenen zwei Betrieben mussten notgetötet werden.“
Ende 2022 war es zudem in Kalkar im Kreis Kleve zu einem Ausbruch auf einem Geflügelhof gekommen. Rund 1800 Tiere mussten getötet werden und wochenlang durften die Tiere in anderen Betrieben in den Kreisen Kleve und Wesel nicht im Freien gehalten werden.
Auch bei Wildvögeln in NRW wurde das Virus im vergangenen Jahr wiederholt nachgewiesen, wie das Ministerium weiter berichtet. Seit Beginn des Jahres 2023 seien es (Stand 21. Februar 2024) 125 Fälle gewesen. Allein in diesem Februar habe man sieben Fälle bestätigt. Für Aufsehen hatte im vergangenen Mai der Nachweis des Virus bei verendeten Möwen in den Niederlanden gesorgt. Auch in NRW hatten sich nach Angaben es Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit Möwen infiziert.
Strikte Sicherheitsmaßnahmen im Kölner Zoo verhindern Schlimmeres
Nun also der Fall im Kölner Zoo, wo der Ausbruch bereits eingedämmt ist. „Direkt ergriffene Schutzmaßnahmen gemäß des dafür vorliegenden Notfallplans und eine enge Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Stadt Köln sorgten dafür, dass sich das nur für Vögel gefährliche Virus nicht weiter ausbreiten konnte“, erklärt Sprecher Christoph Schütt gegenüber der NRZ.
Man habe den Vorgelbestand direkt aufgestallt und in verschiedene Quarantänestationen separiert. „Das verhindert Kontakte unter den Gruppen sowie Kontakte der Zoovögel zu Wildvögeln“, so Schütt. Zudem habe es verstärkte Maßnahmen zu Hygiene und Desinfektion gegeben und die Vögel seien regelmäßig getestet worden. Auch seien die Tierpfleger in Arbeitsgruppen aufgeteilt worden, sodass nur bestimmte Tierpfleger mit bestimmten Vogelgruppen Kontakt hatten.
Nach Angaben des Zoos war es der erste Ausbruch der Vogelgrippe vor Ort. Nach der fünftägigen Schließung ist der Zoo zwar nun wieder geöffnet, auch Sicherheitsgründen bleiben die Vogelhäuser jedoch geschlossen. Wann sie wieder öffnen, konnte Sprecher Schütt noch nicht sagen.
Landwirtschaftsministerium sieht weiterhin hohes Risiko
In den meisten Ausbruchsfällen vermute man, dass das Virus über direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln in die jeweiligen Bestände getragen wurde, teilt das Landwirtschaftsministerium weiter mit. Dass das Virus auch aus einer Haltung in den Wildtierbestand getragen wurde, sei schwer nachzuvollziehen, da das Virus bei Wildvögeln endemisch sei. „Ein solches Infektionsgeschehen wurde in NRW nicht dokumentiert“, so ein Sprecher.
Das Ministerium schätzt das Risiko für Hausgeflügel weiter hoch ein und der Sprecher betont, dass weiterhin mit Ausbrüchen gerechnet werden müsse. Zudem appelliert man an Geflügelhalter, weiterhin wachsam zu sein und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Ministerin Gorißen appelliert an Landwirte
Dies sei der beste Schutz gegen das Virus, sagt auch Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU). „Deshalb unterstützen wir die Selbstverpflichtung der Geflügelhalter und beteiligten Akteure für zusätzliche, präventive Maßnahmen. Ich bedanke mich bei allen für die enge Zusammenarbeit im Kampf gegen dieses Virus, das äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden ist.“
Zu den Maßnahmen gehört das Umkleiden vor dem Gang in den Stall oder das Aufstellverbot von Tränken oder Futterstellen in einem Außenbereich, zu dem Wildvögel Zugang haben können.