Aus den Niederlanden. Über die Feiertage gibt es einige Änderungen der Corona- und Einreiseregeln in den Niederlanden. Was Reisende zu Fronleichnam beachten sollten.

Das lange Wochenende steht vor der Tür und Niederlande-Fans aus NRW bereiten sich so langsam auf eine Reise über die Grenze vor. Doch für die Niederlande sind bereits einige Veränderungen der Corona-Maßnahmen von deutscher wie niederländischer Seite in Kraft getreten oder stehen kurz bevor. Wir haben zusammengestellt, worauf Sie vor Abreise achten sollten:

Welche Coronaregeln gelten aktuell in den Niederlanden?

Öffentlichkeit: Menschen dürfen sich pro Tag nur mit maximal zwei Personen außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Es ist ein Abstand von 1,5 Metern an allen öffentlichen Plätzen einzuhalten. Laut Auswärtigem Amt gilt in den Niederlanden eine Maskenpflicht ab 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren sowie am Flughafen. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 400 Euro rechnen.

Ferienunterkünfte: In den Niederlanden besteht kein Tourismusverbot. Hotels, Campingplätze und andere Unterkunftsarten sind geöffnet. Die Nutzung sanitärer Anlagen auf Campingplätzen ist ebenso wie die Nutzung von Außenschwimmbädern und Spielplätzen gestattet.

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In den Ferienunterkünften dürfen aktuell nur Mitglieder eines Haushaltes zusammen wohnen oder maximal vier Erwachsene, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen. Kinder bis 12 Jahren werden nicht mitgezählt. Es können laut Regierung maximal zwei Gäste pro Tag in der Ferienunterkunft empfangen werden.

Gastronomie, Kultur und Freizeit: Gastronomische Angebote im Innenbereich oder Freizeitmöglichkeiten wie Wellness oder Saunen bleiben noch geschlossen - nur die Außenbereiche der Restaurants und Cafés sind aktuell geöffnet. An den Tischen können nur zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten Platz nehmen. Für Angehörigen eines Haushalts gilt diese Beschränkung nicht.

Corona in den Niederlanden: Weitere Informationen

Weitere Lockerungen ab dem 5. Juni: Noch Ende dieser Woche sollen neue, weitreichende Lockerungen in den Niederlanden in Kraft treten - unter anderem im Freizeit- und Kulturbereich, wie Premierminister Mark Rutte am Freitag bekanntgab. Ab dem 5. Juni können demnach Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Kinos unter bestimmten Bedingungen wie Sitzplatzreservierungen, Mundschutzpflicht, Gesundheitsabfrage oder Abstandsregeln öffnen.

Gaststätten dürfen dann unter Auflagen Gäste auch im Innenbereich bedienen, und die Öffnungszeiten werden bis 22 Uhr verlängert. Ebenso sollen Gruppenzusammenkünfte draußen und drinnen wieder aus vier Personen bestehen dürfen, auch aus unterschiedlichen Haushalten. Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Personen eines Haushaltes gilt die Beschränkung nicht.

Was gilt bei der Einreise in die Niederlande?

Die Grenzen zu den Niederlanden sind weiterhin offen. Zuletzt hatten die niederländische wie die deutsche Regierung aber von nicht notwendigen Reisen ins jeweils andere Nachbarland abgeraten. Wer dennoch fahren will, muss ab dem 1. Juni beim Grenzübertritt in die Niederlanden einen negativen Coronatest parat haben, auch bei Einreise mit dem Auto.

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Das hat das niederländische Gesundheitsministerium unserer Redaktion auf Anfrage bestätigt. Damit wird die Testpflicht, die bereits für die Einreise in die Niederlande per Bus, Schiff, Bahn oder Flugzeug gilt, auch auf die Einreise mit dem Auto ausgeweitet. Als Nachweis bei einer Einreise mit dem Auto gilt ein negativer PCR-Test, wie der Ministeriumssprecher unserer Redaktion mitteilte. Die niederländische Grenzpolizei werde die Testpflicht kontrollieren. Wer ohne Test erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Die Höhe sei allerdings noch nicht bekannt, wie ein Ministeriumssprecher sagte.

Von der Testpflicht befreit sind laut Euregio Rhein-Waal unter anderem Kinder unter 12 Jahren, Grenzpendlerinnen und Pendler, sowie Personen, die weniger als 12 Stunden in den Niederlanden sind und mit eigenem Verkehrsmittel einreisen. Ausgenommen ist zudem der grenzüberschreitende, regionale öffentliche Nahverkehr.

Gibt es eine Quarantänepflicht für Einreisende aus NRW?

Nein. Zum 1. Juni tritt in den Niederlanden zwar eine Quarantänepflicht für Einreisende aus besonderen Hochrisikogebieten - den sogenannten „zeer hoog risicogebieden“ - ein. Doch Deutschland gilt derzeit nicht als sogenanntes „zeer hoog risicogebied“, sondern als „hoogrisicogebied“, wie das niederländische Gesundheitsministerium bestätigt. Dennoch empfiehlt die niederländische Regierung dringend, sich in der Ferienunterkunft mindestens fünf Tage in Quarantäne zu begeben.

Was gilt bei der Rückreise nach NRW?

Wer länger als 24 Stunden in den Niederlanden unterwegs ist, muss nicht mehr für mindestens fünf Tage in Quarantäne, da die Niederlande seit Sonntag nicht mehr als Hochinzidenzgebiet gelten. Doch weil die Niederlande noch immer Risikogebiet sind, ist bei der Einreise die Vorlage eines negativer Tests notwendig. Dieses muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.

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Wird der Nachweis bereits vor der Einreise übermittelt, ist keine Quarantäne mehr zuhause in NRW erforderlich. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend, der maximal 48 Stunden alt ist. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachzuholen, wie der Kreis Kleve mitteilt.

Wer sich erst nach der Einreise testen lässt, muss aber bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Pflichtquarantäne. Ausgenommen von der Test- und Quarantänepflicht sind laut Angaben des Kreises Kleve vollständig geimpfte und genesene Personen, ebenso wie Kinder unter sechs Jahre, Besuch von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten (Aufenthalt bis zu 72 Stunden) sowie Berufspendlerinnen und Pendler.