Kreis Kleve. Die Niederlande sind seit Sonntag kein Hochinzidenzgebiet mehr. Wie der Kreis Kleve mitteilt, ist der „kleine Grenzverkehr“ ohne Test möglich.

Die Niederlande sind nun kein Hochinzidenzgebiet mehr, daher gelten ab sofort wieder neue Regelungen, die auch den kleinen Grenzverkehr betreffen. Die Niederlande werden vom Robert-Koch-Institut nur noch als „Risikogebiet“ eingestuft. Dies bedeutet für Einreisende aus den Niederlanden, dass die Quarantänepflicht entfällt, aber nicht die Nachweispflicht eines aktuellen negativen Coronatestergebnisses. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. „Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachzuholen“, so der Kreis Kleve.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem auch Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben oder aus den Niederlanden für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Auch Berufspendler sind ausgenommen. „Der „kleine Grenzverkehr“ und Tagestourismus sind nun ohne Testpflicht möglich“, so der Kreis. „Bei Wochenendtrips und Kurzurlauben ist bei der Rückreise ein aktueller negativer Coronatest vorzulegen.“ (AG)