Aus den Niederlanden. Wegen sinkender Infektionszahlen werden die Niederlande vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet. Was das für Quarantänepflicht und Urlaub bedeutet.

Wegen sinkender Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung die Einreisebeschränkungen für die Niederlande entschärft: Seit Sonntag (30. Mai) wird das Nachbarland vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet heruntergestuft, wie das Robert Koch-Institut am Freitag in Berlin bekanntgab.

Das verändert die Lage vieler Holland-Fans aus NRW grundlegend, die über Fronleichnam traditionell mehrere Tage in die Niederlande reisen. Weil die Niederlande bislang als Hochinzidenzgebiet galten, mussten alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer, die länger als 24 Stunden im Nachbarland waren, zuhause in NRW in Quarantäne.

Erst nach fünf Tagen konnte mit einem negativen Schnelltest die Quarantäne beendet werden. Das ändert sich nun ab Sonntag durch die RKI-Entscheidung. Für Genesene und vollständig Geimpfte galt die Quarantäne hingegen nicht.

Niederlande: Inzidenz liegt seit Tagen unter 200

Hochinzidenzgebiete sind laut Robert Koch Institut Länder mit besonders hohen Fallzahlen, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.

Bereits seit mehreren Tagen liegt die Inzidenz in den Niederlanden konstant unter 200. Am Dienstag (25. Mai) lag der Wert laut dem zuständigem Gesundheitsinstitut RIVM bei rund 145. In der Vorwoche waren es noch knapp über 200. Laut den Daten der John-Hopkins-Universität betrug die Inzidenz am Donnerstag noch 126,0.

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Neben der Wocheninzidenz gibt es aber noch weitere, sogenannte „qualitative und quantitative Kriterien“, die nicht näher definiert sind und ein Hochinzidenzgebiet ausmachen. Dazu zählen laut Auswärtigem Amt etwa die Anzahl der Testungen relativ zur Bevölkerungszahl oder die Belastbarkeit der veröffentlichten Zahlen.

Nordrhein-Westfalens Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner (CDU) begrüßt die Reise-Erleichterungen für die Niederlande. „Das ist eine gute Nachricht – vor allem für die Menschen beiderseits der Grenze, für die diese Entscheidung Erleichterungen bringt“, sagte der Minister am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Dennoch müssen wir weiter vorsichtig sein.“

Kein Hochinzidenzgebiet: Was verändert sich nun?

Auch wenn die Niederlande ab Sonntag nicht mehr als Hochinzidenzgebiet gelten, bleiben sie zunächst noch Risikogebiet, bis die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 fällt. Die Quarantänepflicht bei der Reiserückkehr nach NRW bleibt damit zwar - doch ein „Freitesten“ ist nun nicht erst nach fünf Tagen möglich, sondern früher.

Dazu heißt es seitens des Auswärtigen Amts: „Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird.“

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Die Quarantäne könne ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Werde der Nachweis bereits vor der Einreise übermittelt, sei keine Quarantäne mehr erforderlich. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Urlaub in den Niederlanden: Das gilt vor Ort:

Ob eine Reise ins Nachbarland – ob nun Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet – angetreten werden kann, liegt weiterhin im eigenen Ermessen. Ein allgemeines Tourismusverbot in den Niederlanden besteht nicht, Hotels und andere Unterkünfte sind weiterhin geöffnet – auch Campingplätze. Auch die Grenze zu den Niederlanden ist weiterhin offen.

Ab dem 1. Juni müssen Einreisende aus bestimmten Risikogebieten - darunter auch Deutschland - sich vor der Einreise in den Niederlande testen lassen. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test. Zudem wird Urlaubsgästen dringend empfohlen, sich in der Ferienunterkunft in Quarantäne zu begeben. Eine Quarantänepflicht für Gäste aus Deutschland gibt es derzeit aber nicht.

In der Öffentlichkeit dürfen sich Menschen pro Tag nur mit maximal zwei Personen außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Es ist ein Abstand von 1,5 Metern an allen öffentlich Plätzen einzuhalten. Im öffentlichen Raum gilt ab 13 Jahren zudem eine Mundschutzpflicht. Wer gegen die Regeln verstößt muss mit Bußgeldern von bis zu 400 Euro rechnen.

Corona in den Niederlanden: Weitere Informationen

Die Außengastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen im Freien wie Zoos oder Freizeitparks sind unter Auflagen geöffnet. In den Ferienunterkünften dürfen nur Mitglieder eines Haushalten zusammen wohnen oder maximal vier Erwachsene, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen. Kinder bis 12 Jahren werden nicht mitgezählt Es kann laut Regierung maximal zwei Gäste pro Tag in der Ferienunterkunft empfangen werden.

Doch die niederländische wie deutsche Regierung raten weiterhin dringend von nicht notwendigen Reisen wie Urlauben oder Ausflügen ab. Selbst das Niederländische Büro für Tourismus und Convention rät derzeit noch von einem Besuch ab. (red. mit dpa)