An Rhein und Ruhr. Der Entwurf verfehlt nach Ansicht von Kritikern die geweckten Erwartungen. Umweltschützer und Verkehrsverbände fordern Nachbesserungen.
Als erstes Flächen-Bundesland gibt sich Nordrhein-Westfalen ein Fahrradgesetz, in Kraft treten soll es zum 1. Januar 2022. Thomas Semmelmann würdigt das im Gespräch mit der Redaktion ausdrücklich. Zum Entwurf allerdings findet der Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) deutliche Worte: „Kraftlos, mutlos, zu wenig ambitioniert.“
Mit ADFC, BUND, Nabu, dem Verein Fuß, Zukunft Fahrrad, Radkomm und VCD meldet sich an diesem Freitag (16. April 2021) ein breites Bündnis von Verkehrs- und Umweltverbänden mit einer gemeinsamen Erklärung zum geplanten Gesetz zu Wort, Tenor: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die geweckten Erwartungen verfehlt.
Autoverkehr muss Platz auf Straßen abgeben
25% Radverkehrsanteil in NRW bis zum Jahr 2025 (statt bisher 8%) - das war das zentrale Ziel der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, in deren Folge die Landesregierung das Gesetz entwickelt alt. Mehr als 206.500 Bürger hatten sich der Volksinitiative angeschlossen. Eben dieses 25%-Ziel nebst verbindlichem Zeitrahmen vermissen Verkehrsverbände und Umweltschützer nun im Entwurf.
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„Die 25% stehen zwar in der Präambel, gehören aber in einen Paragraphen“, moniert Semmelmann. So könne sich die Zielerreichung auch „bis zum Sankt Nimmerleinstag“ ziehen. Dem ADFC wie auch den anderen Verbänden fehlt die Feststellung, dass der Verkehrsraum neu und gleichberechtigt aufgeteilt werden. „Die Landesregierung scheut eine Umwidmung des Straßenraums zu Lasten des Autos“, meint Dirk Jansen vom Umweltverband BUND,
Verbände hoffen, dass sie noch mal im Landtag zu Wort kommen
Überhaupt bleibt das geplante Gesetz nach Feststellung der Kritiker an wichtigen Stellen im Ungefähren. So fehlten die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr oder etwa die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr.
Die Verbände melden sich nicht zufällig ausgerechnet jetzt zu Wort - die schriftliche Anhörung endet mit diesem Freitag. Umweltschützer wie Verkehrsverbände hoffen aber, dass sie noch einmal im Landtag zu Wort kommen. Deutliche Nachbesserungen seien nötig. Zudem geht es nicht nur um das Gesetz - auch um das nötige Geld für die Umsetzung.
Fördersätze wurden an einigen Stellen erhöht
„Eine Gleichrangigkeit der Verkehrsmittel bleibt Fiktion, solange immer noch wesentlich mehr Geld in den Straßenneu- und Umbau als in die Radverkehrsinfrastruktur gesteckt wird“, klagt BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. ADFC-Landeschef Semmelmann weist daraufhin, dass an der „ein oder anderen Stelle zwar der Fördersatz für Maßnahmen erhöht sei, teils auch deutlich: „Das ist gut - aber das war es dann auch.“ Die Landesregierung müsse mehr insgesamt Geld für den Ausbau der Radinfrastruktur bereitstellen.