An Rhein und Ruhr. . Ein Bundeskabinettsbeschluss erleichtert den Abschuss auffälliger Wölfe. NRW-Umweltministerin Heinen-Esser sieht „etwas mehr Rechtssicherheit“.

Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat die Einigung auf Bundesebene zum Abschuss auffälliger Wölfe begrüßt. „Damit sind wir für den Ausnahmefall, dass ein Mitglied eines künftigen Rudels den empfohlenen Herdenschutz mehrfach überwindet, besser aufgestellt“, sagte Heinen-Esser am Mittwoch (22.Mai 2019). Die jetzt vereinbarte Klarstellung gebe den Behörden „etwas mehr Rechtssicherheit“.

„Das Wölfe nicht gefüttert werden dürfen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“: NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).
„Das Wölfe nicht gefüttert werden dürfen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“: NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). © Christophe Gateau

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und ihre Landwirtschaftskollegin Julia Klöckner (CDU) hatten sich nach langem Streit darauf geeinigt, dass die eigentlich streng geschützten Wölfe künftig auch abgeschossen werden können, wenn nicht klar ist, welches Tier genau Schafherden angegriffen hat. Damit können so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden, bis die Attacken aufhören - selbst wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird. Die Behörden der Länder müssen aber jeden Abschuss einzeln genehmigen. Bedingung bleibt stets, dass ein Wolf den Herdenschutz, also hohe Elektrozäune, mehr als einmal überwunden hat. Ein Angriff genügt also nicht.

„Ernste“ Schäden reichen für einen Abschuss

Für eine Abschussgenehmigung soll dem Kabinettsbeschluss zufolge künftig schon reichen, wenn Weidetierhalter „ernste“ Schäden durch Wölfe erleiden. Der Schaden muss nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden. Bisher war von „erheblichen Schäden“ die Rede gewesen. Hybriden, also Mischlinge zwischen Wolf und Hund, sollen geschossen werden, weil sie den Gen-Pool der freilebenden Wolfspopulation gefährden.

Für NRW haben diese Regelungen - zumindest bis dato - wenig Relevanz. Im größten Bundesland gibt es bisher kein Rudel. Bei Schermbeck am Niederrhein sowie in der Senne in Ostwestfalen hat sich jeweils eine Wölfin angesiedelt; hinzukommen zwei derzeit durchziehende Wölfe in der Eifel und zuletzt im Münsterland. Aus Behördensicht gilt bislang keiner dieser Wölfe als auffällig. Landwirte sind allerdings in Sorge. Sie verweisen darauf, dass es allein in NRW im vergangenen Jahr über 50 Nutztierrisse gab.

Umweltschützer vom BUND kritisieren Einigung

Ministerin Heinen-Esser begrüßte ausdrücklich, dass im Zuge der Einigung auch das Füttern von Wölfen verboten werden soll – „auch wenn das eigentlich selbstverständlich sein sollte“. Durch das Füttern könnten sich Wölfe an Menschen gewöhnen, was zu einer Gefahr werden könnte.

Der Streit um einen erleichterten Abschuss von Wölfen ist keineswegs beendet. Landwirtschaftsministerin Klöckner machte bereits deutlich, dass sie die Einigung „nur als ersten Schritt“ sieht. Die CDU-Politikerin will, dass auch ein präventiver Abschuss möglich wird. Umweltschützer vom BUND kritisieren, dass vereinfachte Wolfsabschüsse die Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht nachhaltig lösen werden. Wenn durch Abschüsse die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe plötzlich ohne Elterntiere jagen müssen, können Nutztierrisse sogar zunehmen. „Nach Rissen einfach auf Verdacht das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen, kann keine Lösung für ein nachhaltiges Wolfsmanagement des 21. Jahrhunderts sein“, meinte BUND-Geschäftsführer Olaf Bandt.

>>>HINTERGRUND: 75 WOLFSRUDEL IN DEUTSCHLAND

In Deutschland lebten in der Saison 2017/2018 nach amtlichen, mit den Bundesländern abgestimmten Zahlen 75 Wolfsrudel, 30 Wolfspaare und 3 territoriale Einzeltiere. Große Bestände gibt es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Zahlen für das laufende Wolfsjahr sind noch nicht vollständig erfasst und werden im Herbst 2019 bekanntgegeben.