Düsseldorf. . Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte am Dienstag vom Landgericht freigesprochen worden.

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage am Dienstag als nicht ausreichend für eine Verurteilung an. Der Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.

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Richter Rainer Drees wies den Vorwurf zurück, das Gericht habe es sich zu leicht gemacht. Es sei sehr schwierig gewesen, sachlich zu urteilen, weil der Angeklagte sich im Prozess extrem fremdenfeindlich gezeigt und unentwegt gelogen habe. Doch hätten sich die vier Hauptzeugen derartig in Widersprüche verwickelt, dass dem Angeklagten keine eindeutige Schuld nachzuweisen sei. Zudem halte das Gericht den Angeklagten intellektuell und technisch nicht für versiert genug, um eine solche Bombe zu bauen.

Die Verteidigung hatte Freispruch für den 52-Jährigen beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen.

Zehn Menschen wurden verletzt, ein ungeborenes Baby starb

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Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Der Prozess hatte viele Fragen aufgeworfen, etliche davon werden auch nach der Verhandlung unbeantwortet bleiben. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft für den 52-Jährigen gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter, hatte er in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer gesagt.

Angeklagter hatte Kontakt zur rechten Szene

Der Mann hat Kontakte zur rechten Szene und war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten. Dieser hatte sich aber jahrelang nicht erhärten lassen. Erst als ein Häftling aussagte, der Mann habe ihm die Tat gestanden, waren die Ermittlungen wieder aufgenommen worden.

Mehrere Zeugen hatten ihre Aussagen im Prozess allerdings zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger.

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Dagegen hatten die vier Nebenkläger-Anwälte den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, «den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen», hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt. (fp/dpa)