Berlin. Der Ex-Präsident Trump muss sich mehrfach vor Gericht verantworten. Welche Prozesse noch anstehen und welche Urteile schon gefallen sind.
- Donald Trump ist ein verurteilter Straftäter – das steht bereits fest
- Einige Prozesse gegen den Ex-Präsidenten laufen noch
- Hier finden Sie eine Übersicht
Betrug, Verleumdung, Wahlmanipulation – die Liste der Vergehen, die dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump vorgeworfen werden, ist lang. Bis zur US-Wahl im November 2024 wird sich Trump noch mehrfach vor Gericht verantworten müssen. Da kann man schnell die Übersicht verlieren. Welche Prozesse sind entschieden, welche stehen noch aus? Der Überblick.
Prozess Nummer eins: E. Jean Carroll gegen Donald Trump – Verleumdung und mutmaßliche Vergewaltigung
2019 warf die Publizistin E. Jean Carroll Trump erstmals öffentlich vor, sie 1996 in einem New Yorker Kaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Damals war Trump noch Präsident und antwortete prompt: Die Anschuldigungen seien gelogen und Carroll nicht sein Typ. Daraufhin verklagte ihn die Autorin. Erst wegen Verleumdung, später erneut wegen Verleumdung und der mutmaßlichen Vergewaltigung.
In beiden Fällen ist das Urteil bereits ergangen. Im ersten Prozess wurde Trump 2023 wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung der Journalistin zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Im Januar dieses Jahres urteilte ein New Yorker Gericht in einem Zivilprozess erneut gegen Trump. Wegen Verleumdung wurde er zu einer Schadenersatzzahlung von mehr als 80 Millionen Dollar an Carroll verurteilt. Trump legte daraufhin Berufung ein, musste aber beim Gericht eine Art Kaution von mehr als 90 Millionen Dollar (etwa 83 Millionen Euro) hinterlegen.
Prozess Nummer zwei in New York: Schweigegeldzahlung an Stormy Daniels
Der Strafprozess um Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels läuft bereits. Hintergrund des Falls ist, dass Trump 2016 kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130.000 Dollar Schweigegeld an Daniels zahlen ließ. Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet zwar die Affäre, gesteht aber ein, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht grundsätzlich illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmäßig verbucht, sie auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstöße vertuschen wollen. Trump plädiert in dem Prozess auf nicht schuldig.
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In dem Schweigegeldprozess geht es um weniger schwerwiegende Vorwürfe als in den anderen Fällen, Experten zufolge ist es aber der Prozess, der womöglich als erster abgeschlossen werden könnte. Das Strafmaß wird allerdings erst nach der US-Wahl 2024 verkündet. Das gab der leitende Richter im September bekannt.
Prozess Nummer drei: Sturm aufs Kapitol – Verschwörung und Unterstützung von Aufruhr
Die Bilder eines gewalttätigen Mobs, der das US-Kapitol in Washington D.C. stürmte, gingen um die Welt. Fünf Menschen kamen dabei ums Leben – vier Trump-Anhänger und ein Polizist. In dem Prozess soll unter anderem geklärt werden, welche Verantwortung der ehemalige US-Präsident dafür trägt.
Neben einem Untersuchungsausschuss wurde auch ein Sonderermittler, Jack Smith, mit der Leitung der Ermittlungen beauftragt. Das Ergebnis: Smith beschuldigt Trump in vier Anklagepunkten, darunter Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten und zur Behinderung eines amtlichen Vorgangs. Für zwei der Anklagepunkte drohen ihm Gefängnisstrafen von jeweils bis zu 20 Jahren.
Der Prozess auf Bundesebene sollte eigentlich am 4. März beginnen, wurde aber auf Eis gelegt, um eine Entscheidung des Supreme Court abzuwarten. Der soll zunächst darüber urteilen, ob Trump überhaupt wegen Gesetzesverstößen während seiner Amtszeit belangt werden kann. Trump beansprucht „absolute Immunität“. Hier soll die Anhörung am 25. April beginnen.
Prozess Nummer vier: Trump gegen Georgia – versuchter Wahlbetrug
Im US-Bundesstaat Georgia müssen sich Donald Trump und seine Helfer wegen Einflussversuchen bei der Wahl 2020 vor Gericht verantworten. Anders als bei den Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump im Fall eines Schuldspruches nicht selbst begnadigen, sollte er noch einmal Präsident werden. Trump muss zudem fürchten, dass sich Mitangeklagte gegen ihn stellen, um eine geringere Strafe auszuhandeln. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Die zuständige Staatsanwältin Fani Willis hat einen Prozessbeginn im August vorgeschlagen, noch ist aber kein Termin festgesetzt.
Zuletzt stand bei Verfahren in Georgia aber nicht mehr Trump im Mittelpunkt, sondern Staatsanwältin Willis selbst. Die Anwälte Trumps und ein weiterer Beschuldigter warfen ihr vor, von einer romantischen Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Der Vorwurf lautete unter anderem, der Staatsanwalt sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Zwar wurde mittlerweile entschieden, dass Willis die Ermittlungen weiterführen darf, der betroffene Staatsanwalt wurde jedoch abgezogen.
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Prozess Nummer fünf: Trump gegen die USA – Geheimdokumente auf dem Klo
Nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt müssen Präsidenten Geheimdokumente an das Nationalarchiv übergeben. Donald Trump nahm es damit aber offenbar nicht sonderlich genau. Bei einer Razzia in Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida wurden zahlreiche Geheimdokumente gefunden – selbst in Trumps Badezimmer stapelten sich Kisten mit Akten. Darunter sollen auch Informationen zu Geheimdiensten, den nuklearen Fähigkeiten der USA und militärische Notfallpläne gewesen sein.
Die vorsätzliche Aufbewahrung dieser sensiblen Informationen fällt unter das US-Spionagegesetz und kann bereits mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Damit nicht genug: Laut Anklage soll Trump auch in mindestens zwei Fällen Geheimdokumente weitergereicht haben.
Glück für Trump: Mitte Juli entschied sich die zuständige Richterin, das Strafverfahren gegen den früheren US-Präsidenten einzustellen. Das teilte die Richterin Aileen Cannon in Miami im Bundesstaat Florida mit und begründete die Entscheidung mit Zweifeln an der rechtmäßigen Ernennung des Sonderermittlers in dem Fall. Damit ist sehr wahrscheinlich, dass vor der US-Wahl 2024 kein weiterer Strafprozess mehr gegen Trump geführt wird.
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