An Rhein und Ruhr. In einigen Kommunen gilt eine Arbeitspflicht für Asylbewerber. Eine landesweite Einführung sieht der Städte- und Gemeindebund jedoch kritisch.

Der Städte- und Gemeindebund in NRW (StGB) steht einer generellen Einführung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge skeptisch gegenüber. Wollte man sie landesweit einführen, „müsste das Land den Kommunen den Mehraufwand für die Betreuung erstatten“, sagte ein Sprecher zur NRZ.

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Einige Kommunen in NRW haben eine solche Verpflichtung für Asylbewerber beschlossen. Mit dieser Arbeitspflicht sollen Asylbewerber schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Der Rat der Stadt Wesel etwa hat dazu im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst. Konkret gilt die Arbeit verpflichtend für gesunde, volljährige Personen, die Leistungen beziehen und weder einen Sprach- oder Integrationskurs besuchen noch einen Minijob oder ein Praktikum haben.

Kritik an der Arbeitspflicht in Wesel wurde bereits Anfang 2024 von den Jusos Wesel geäußert. Laut Städte- und Gemeindebund NRW ist den Kommunen die rechtliche Möglichkeit seit langem bekannt, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Allerdings seien dies Ausnahmen. Denn: „So etwas für ganze Unterkünfte zu organisieren, ist oft mit erheblichem Aufwand verbunden. Die geleisteten Stunden müssen erfasst und bezahlt, Werkzeuge angeschafft, Transporte zur Arbeitsstelle organisiert werden“, teilte ein Sprecher mit. Hinzu komme, dass manche Tätigkeiten – etwa auf dem Baubetriebshof – nicht selbsterklärend seien und die Leute eingearbeitet werden müssten, „was angesichts der Sprachbarrieren auch nicht selbstverständlich ist“.

Städte- und Gemeindebund in NRW: Ein Instrument zur Integration

Für die Kommunen bedeute dies einen Mehraufwand. Deshalb, so der StGB, komme es bei der Erstellung eines solchen Arbeitsprogramms entscheidend auf die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort und den individuellen Aufwand an. Es liege im Ermessen der Kommunen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden, ob sie solche Arbeitsgelegenheiten anbieten und durchführen. „Wichtig ist uns der Hinweis, dass nach unserem Eindruck die meisten Menschen in den Flüchtlingsunterkünften ein spürbares Interesse an Arbeit haben. Für die Wirtschaft und die Integration der Flüchtlinge wäre es letztlich hilfreicher, einen schnelleren Zugang zum regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, erklärte der Sprecher.

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Der StGB sieht in den Arbeitsgelegenheiten ein Instrument, das zur Integration der Asylsuchenden und zur Strukturierung des Alltags der Betroffenen beitragen kann. Allerdings seien die Einsatzmöglichkeiten und Aufgabenfelder in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich. „Zum Beispiel auch die personellen Rahmenbedingungen.“ Deshalb, so StGB, würde ein landesweit verbindliches Programm zusätzliche Ressourcen erfordern.

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