An Rhein und Ruhr. In NRW leisten Asylbewerber gemeinnützige Arbeit für 80 Cent pro Stunde – ein Schritt zur Integration oder Zwangsarbeit? Ein Kommentar.
Mit der kommunalen Arbeitspflicht werden Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet. Nach diesem Gesetz, das bisher in einigen Kommunen in NRW eingeführt wurde, können sie 20 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit leisten. Dafür erhalten sie 80 Cent pro Stunde. Die gesetzliche Möglichkeit, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit wie Rasenmähen oder Müllsammeln zu verpflichten, haben Kommunen schon lange. Sie wird aber wenig genutzt.
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Dass die Arbeitspflicht in Wesel im Fall von Ibrahima Suleimane zu einer positiven Entwicklung geführt hat, mit der ein Asylbewerber einen festen Arbeitsvertrag bekommen hat, ist eine Ausnahme und nicht die Regel. Denn um den Weg der Asylsuchenden in die Integration und in den Arbeitsmarkt zu verkürzen, bedarf es mehrerer Faktoren.
Wie zum Beispiel: Einen Asylbewerber, der arbeiten will. Außerdem braucht es einen Arbeitgeber, der den Asylbewerber gut aufnimmt und betreut, bis er die Sprache und die Arbeitsstrukturen erlernt hat. Es braucht aber auch eine Politik, die den Boden für eine solche Beziehung bereitet und bürokratische Hürden aus dem Weg räumt.
Dass Flüchtlinge nicht arbeiten, liegt nach Ansicht vieler Migrationsexperten meist nicht am Willen zu arbeiten, sondern am fehlenden Recht dazu. Neben der Forderung, dass Asylsuchende arbeiten sollen, muss es auch eine Förderung geben, die diesen Menschen eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt bietet. Denn Rasenmähen und Laubharken auf dem Friedhof für 80 Cent pro Stunde ist keine Integration, sondern eine „Zwangsarbeit“, die mit der Arbeitspflicht betitelt ist.
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