Wesel. Erste Bilanz der Arbeitspflicht zeigt, dass viele Geflüchtete durch Integrations- oder Sprachkurse gebunden sind. Es gibt wenige Verweigerer.
Während des Asylverfahrens sind Menschen oft zum Nichtstun gezwungen, was zu Langeweile führe – so hatte es die SPD-Fraktion in ihrem Antrag beschrieben, als sie die Stadt bat, für Asylbewerber eine sogenannte Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Im Juni hat der Stadtrat dieses Projekt beschlossen. Nun legt die Stadt die erste Zwischenbilanz vor. Das Ergebnis: Der Großteil der infrage kommenden Personen ist keineswegs untätig, aber lediglich vier Personen können bald einen Job antreten. Vier Verweigerer gibt‘s bisher auch, sie müssen mit Sanktionen rechnen.
Die Möglichkeit, Asylsuchende in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln, wurde Anfang 2024 gesetzlich neu geregelt. Sie gilt in Wesel verpflichtend für gesunde, volljährige Personen, die Leistungen beziehen und keinen Sprach- oder Integrationskurs besuchen, einen Minijob oder einen Praktikumsplatz haben. Die Stadt hat 140 Personen ausgemacht, für die das Arbeitsangebot infrage kommen könnte. Diese Menschen dürfen noch keine reguläre Tätigkeit aufnehmen, daher räumt das Gesetz ihnen die Möglichkeit ein, für bis zu 20 Stunden die Woche gemeinnützige Arbeiten zu übernehmen. Dafür erhalten sie 80 Cent pro Stunde.
Leistungskürzung für Asylbewerber, die Arbeit verweigern
Heike Kemper von der Stadt Wesel legte dem Sozialausschuss jetzt die aktuellen Zahlen vor: Rund 80 Personen sind bisher zu Informationsgesprächen eingeladen worden. Davon können 40 den Besuch eines Kurses oder eine Tätigkeit nachweisen. 20 weitere geben dies an, müssen aber noch Belege vorlegen. Sieben Personen sind nicht erschienen, sie erhalten nun einen Anhörungsbogen. Ebenso wie vier Asylbewerber, die eine Arbeitsaufnahme schlichtweg verweigern. Ihnen droht die Kürzung der Leistungen. Der Regelsatz kann von 413 auf 229 Euro vermindert werden, erklärt Sozialdezernent Rainer Benien auf NRZ-Anfrage. Vier Personen treten zum 16. September einen Job an, 60 Frauen werden noch zu Info-Veranstaltungen eingeladen.
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In Wesel können die Asylbewerber beim ASG in der Friedhofs-Grünpflege zum Einsatz kommen, möglich sind auch Tätigkeiten auf dem Wertstoffhof oder in der Straßenreinigung und -unterhaltung. Außerdem ist vorgesehen, sie in den Übergangswohnheimen für Hausmeister- und Reinigungsarbeiten, Dolmetscherdienste oder der Herausgabe von Kinderspielzeug in der Hansaringschule einzusetzen.
Der Großteil der kontaktierten Personen befinde sich bereits in Integrations- und Sprachkursen oder habe eine (geringfügige) Tätigkeit, so das erste Resümee der Verwaltung. Rainer Benien: „Es ist eine positive Botschaft, dass die Personen sich selbstständig um Sprach- und Integrationskurse oder Praktika bemühen“.
Durch das Arbeitsangebot sehe man auch, „wer Interesse hat, sich zu integrieren.“ Bei den Verweigerern müsse die Stadt nun „klare Kante zeigen“, so Benien. In Zukunft sollen in Wesel alle Asylbewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, ein Jobangebot erhalten.
Arbeitspflicht für Asylbewerber: „Brauchen klare Linie“
Ludger Hovest (SPD) merkte in der Ausschusssitzung an, dass auch die diejenigen, die derzeit nicht arbeiten könnten, nach Abschluss ihrer Kurse erneut kontaktiert werden sollten. So werde die Stadt auch vorgehen, bestätigte Heike Kemper. Dass Verweigerern Sanktionen drohen, begrüßte die Politik mehrheitlich. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse eben mit Konsequenzen rechnen, betonten zum Beispiel Birgitta Kempkes (CDU) und Ludger Hovest, der noch sagte: „Wir brauchen eine klare Linie in Wesel.“ Einzig Barbara Wagner (Linke) kritisierte die Praxis: „Menschen das Geld unterhalb des Existenzminimums zu kürzen, halte ich nicht für angemessen.“ Allerdings, darauf wies Rainer Benien hin, sieht das Gesetz diese Sanktionen vor.