An Rhein und Ruhr. Eine Fehl- beziehungsweise stille Geburt ist für Frauen und Paare ein traumatisches Erlebnis. Welche Bestattungsmöglichkeiten Betroffene haben.

Begrüßung und Abschied zugleich: Der Verlust eines Kindes noch während der Schwangerschaft ist für die Eltern ein traumatisches Erlebnis. Die Möglichkeit, das still geborene Kind würdevoll zu bestatten, kann für die Betroffenen eine wichtige Stütze in ihrer Trauer sein. Viele Kliniken in der Region haben deshalb Angebote geschaffen, um Sternenkinder – Kinder, die nicht lebend zur Welt kommen – auf einfühlsame Weise zu verabschieden. Auch auf einigen Friedhöfen gibt es speziell eingerichtete Grabstätten für Kinder, die das Licht der Welt nicht erblicken durften. Alle Fragen und Antworten im Überblick.

Ab wann müssen still geborene Kinder in NRW bestattet werden?

Die Bestattungspflicht wird auf Landesebene geregelt, sodass die Vorschriften in jedem Bundesland variieren. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Bestattungspflicht für Fehlgeburten, also Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren werden.

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Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht von über 500 Gramm müssen hingegen bestattet und beurkundet werden.

Welche Möglichkeiten bieten die Krankenhäuser?

Nach einer stillen Geburt ist das Krankenhaus häufig die erste Anlaufstelle für Eltern. Viele Einrichtungen begleiten die Betroffenen mit Beratung und konkreten Angeboten zur Bestattung. „Eltern erhalten nach einer Fehl- oder Totgeburt ein umfassendes Beratungsgespräch, in dem auf die Bestattungsmöglichkeiten hingewiesen wird“, sagt beispielsweise Melanie Krämer, Trauerberaterin im Marien-Hospital in Wesel (MHW). In diesen Fällen biete das Krankenhaus in Wesel dreimal jährlich eine kostenlose Sammelbestattung an. Dazu hat das Marien-Hospital auf dem Friedhof an der Caspar-Baur-Straße in Wesel zwei Gräber für Sternenkinder.

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Auch das St. Vinzenz Hospital in Dinslaken bietet Sammelbestattungen an. Dreimal jährlich würden die Kinder hier gemeinschaftlich auf dem gegenüberliegenden Parkfriedhof in einem Kindergrab beigesetzt, erklärt Sprecherin Lisa Himbert.

Im Bethanien-Krankenhaus in Moers bekommen die Eltern von Fehl- oder Totgeburten sowie Eileiterschwangerschaften, unabhängig vom Alter des Kindes, die Möglichkeit, ihr Kind beisetzen zu lassen. „Alle Eltern werden hierzu eingeladen. Es sei denn, es ist ihr ausdrücklicher Wunsch, dies nicht zu tun“, erklärt Dr. Peter Tönnies, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie und Senologie. „Ab 500 Gramm Gewicht bieten wir Eltern die Möglichkeit an, dass ein Fotograf ein Foto des Kindes aufnimmt. Es kann außerdem ein Fußabdruck gemacht und beispielsweise eine Haarlocke entnommen werden, sodass die Eltern eine Erinnerung an ihr Kind haben.“

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Nehmen die Eltern ihr Bestattungsrecht nicht wahr, so sei die Einrichtung dazu verpflichtet, die Tot- und Fehlgeburten „unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten. Dazu gibt es ein Sammelgrab“, erklärt der Moerser Chefarzt weiter.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Eltern noch?

Möchten Eltern ihr still geborenes Baby individuell beisetzen lassen, geschehe das laut Lisa Himbert, Sprecherin des Verbunds der GFO Kliniken Niederrhein, in Absprache mit einem Bestatter. „Sie können ihr Kind alternativ auch individuell, in einem Kindergrab oder in einer Familiengrabstätte beisetzen lassen.“

Einige Friedhöfe in der Region bieten hierfür besondere Grabfelder an. Neben einem Gräberfeld mit großem Gedenkstein auf dem Neuen Friedhof in Kempen gibt es auch auf dem Hauptfriedhof Hülsdonk in Moers ein Wiesengrab, das von dem städtischen Dienstleister Enni angelegt wurde. Dieses Grabfeld bietet Sternenkindern und Kleinkindern eine letzte Ruhestätte. Zudem finden hier zweimal jährlich die Sammelbestattungen des Krankenhauses Bethanien in Moers statt.

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neues Gesetz

Das Mutterschutzgesetz sieht bislang vor, dass Frauen, die ab der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind in einer früheren Phase der Schwangerschaft verlieren, haben hingegen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Bis jetzt. Am Donnerstagabend (30. Januar 2025) hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das am 1. Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Das Gesetz sieht einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche vor, dieser soll auf Freiwilligkeit beruhen.

Von einer Fehlgeburt spricht man bei einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche und wenn das Kind unter 500 Gramm wiegt. Verstirbt das Baby nach der 24. Schwangerschaftswoche und wiegt es mindestens 500 Gramm, spricht man von einer Totgeburt beziehungsweise einer „stillen Geburt“. Anders als Fehlgeburten unterliegen Totgeburten einer standesamtlichen Meldepflicht. Im vergangenen Jahr hat es laut dem Statistischen Landesamt (IT.NRW) im Bundesland insgesamt 718 Totgeburten gegeben, also 11,18 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Auch der städtische Friedhof an der Merowingerstraße in Kleve verfügt über ein eigenes Grabfeld für Sternenkinder. Falls Familien keine Einzelbestattung wünschen, organisiert das Katholische Karl-Leisner-Klinikum dort gemeinsame Beisetzungen.

Ein weiteres Beispiel ist das „Schmetterlingsfeld“ auf dem Düsseldorfer Nordfriedhof, das auf Initiative der Hospizgruppe Gerresheim entstanden ist. Hier können Sternenkinder auf Wunsch eines oder beider Elternteile kostenlos beigesetzt werden. Die Beisetzungen erfolgen einmal im Quartal gemeinsam und finden anonym statt. Als besondere Geste haben Eltern zudem die Möglichkeit, kleine Findlinge als individuelle Erinnerungsbotschaften auf dem Gräberfeld zu hinterlassen.