Kreis Wesel/Straßburg. Weil das Paar aus Neukirchen-Vluyn nur wenige Wochen verheiratet war, besteht der Verdacht der Versorgungsehe. Dagegen wehrt sich Jutta Jell.
Mehr als ein Jahr kämpf Jutta Jell bereits dafür, dass sie ihre Witwenrente erhält. Bislang vergeblich. Doch die 68-Jährige aus Neukirchen-Vluyn macht weiter. Ihr Anwalt hat nun eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt hat. Ihre Unterstützerinnen und Unterstützer haben zudem eine Online-Petition gestartet.
38 Jahre lang lebte Jutta Jell mit ihrem späteren Mann Günter in einer Beziehung. Sie heirateten erst spät – dann erkrankte ihr Mann. Das Paar war nur wenige Wochen und damit weniger als ein Jahr verheiratet.
Die Dauer der Ehe ist vor Gericht relevant
Die Dauer der Ehe ist bei dem juristischen Tauziehen relevant, denn es geht um den Verdacht der Versorgungsehe. Beide sollen die Ehe mit dem Zweck geführt haben, Jutta Jell finanziell abzusichern. Mit der Unterstützung der „Kumpel für Auf Niederrhein“ und der Frauengruppe „Courage“ zog sie vors Gericht.
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Das Sozialgericht sprach ihr in erster Instanz die Rente zu – bis der Rentenversicherungsträger in Berufung ging. Das Landes- und Bundessozialgericht schließlich entschied anders, das Bundesverfassungsgericht lehnte anschließend ihre Verfassungsbeschwerde ab.
Unterschriftensammlung für Jutta Jell
Jetzt liegt der Fall in Straßburg. Dabei fordert Jells Anwalt das Recht auf ein faires Verfahren und das Diskriminierungsverbot gemäß der Europäischen Menschenrechtskonventionen ein. Der Europäische Gerichtshof bestätigt auf Anfrage der NRZ, dass die Beschwerde eingegangen und vor dem Gericht „anhängig“ ist.
Unterstützung erhält Jutta Jell von Beginn an durch die Initiative „Kumpel für Auf Niederrhein“ und den Frauenverband „Courage“. Sie haben inzwischen auch auf der Petitionsplattform change.org eine Unterschriftensammlung gestartet, weil die Neukirchen-Vluynerin nicht allein für sich selbst, sondern auch für das für das Recht auf Hinterbliebenenrente für jede Lebensgemeinschaft kämpft – unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht. Bis Mittwochnachmittag haben mehr als 200 Menschen den Antrag unterstützt.