An Rhein und Ruhr. NRW will bei Einbürgerung ein Bekenntnis zu Israel einfordern. Kampf gegen Antisemitismus oder Beschränkung der Meinungsfreiheit?

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst will über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zur Voraussetzung für eine Einbürgerung in Deutschland wird. Dieser Plan kommt als eine Reaktion auf den 7. Oktober und auf den besonders seither wachsenden Antisemitismus in Deutschland.

Es ist richtig und wichtig, das Leben der Jüdinnen und Juden in Deutschland zu schützen. Doch die Verbindung der Einbürgerung mit dem Bekenntnis zu Israel birgt die Gefahr, dass Bewerberinnen und Bewerber sich gezwungen fühlen könnten, ihre wahre Meinung nicht zu äußern, um einer Ablehnung ihrer Einbürgerung zu vermeiden. So etwas führt dazu, dass sich Antisemitismus weiter hinter solchen „gut klingenden“ Erklärungen versteckt.

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Diese geplante Neuregelung führt dazu, dass die Betroffenen überwacht werden. Denn: Die Einbürgerung steht laut Plan unter Vorbehalt. Das bedeutet: Wer einen Fehler begeht, muss damit rechnen, ausgebürgert zu werden. Das ist ein Widerspruch zur Meinungsfreiheit, in der auch garantiert ist, dass man seine Meinung äußert - oder eben nicht.

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Antisemitismus ist ein Problem der gesamten Gesellschaft. Allerdings wird das Hervorheben des Existenzrechts Israels als Bestandteil des Einbürgerungsprozesses an dieser Realität nichts ändern. Sondern dieses Vorhaben befeuert diskriminierende Debatten und erhebt gegenüber einer Bevölkerungsgruppe, etwa Flüchtlinge und Muslime, einen Generalverdacht, in dem sie pauschal als mutmaßliche Antisemiten dargestellt werden.

Wer das Leben der Jüdinnen und Juden schützen will, muss Maßnahmen ergreifen, die für alle Menschen gelten, ob sie Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund sind. Antisemitismus muss deshalb mit Strafrecht bekämpft werden und nicht mit einem Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit.