Hünxe. 50-Jähriger stach in Drevenacker Imbiss 27 Mal mit einem Messer zu. Zwei psychiatrische Sachverständige diagnostizieren einen Eifersuchts-Wahn.

Der Mord-Prozess gegen einen Weseler (50), der im Februar im gemeinsam betriebenen Imbiss in Drevenack seine gleichaltrige Ehefrau mit 27 Messerstichen tötete, neigt sich dem Ende zu. Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag hatten die Gutachter das Wort. Resultat: Sie können nicht ausschließen, dass der Angeklagte nicht voll schuldfähig war.

Eine vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hatte vor vier Wochen keine Anhaltspunkte für eine Schuldminderung gesehen. Allerdings konnte die Medizinerin für ihr Gutachten auch nur die Akten und das zu Grunde legen, was im Gerichtssaal gesprochen wurde. Der Angeklagte hatte sich von ihr nicht untersuchen lassen wollen.

Angeklagter ließ sich von Privatgutachter untersuchen

Anders sah das für einen Forensiker aus, den die Verteidigung beauftragt hatte. Ihm gegenüber machte der Angeklagte weiter gehende Angaben. Auf dieser Grundlage kam der Privatgutachter, ebenfalls ein erfahrener Forensiker zu dem Schluss, dass der Angeklagte bei der Tat aufgrund eines Eifersuchtswahns in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Als Ursache sah der 71-jährige Mediziner hirnorganische Veränderungen, die eine Krebserkrankung und eine Strahlentherapie bewirkten. Obwohl Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkt dafür ergaben, ist der Angeklagte bis heute davon überzeugt, dass seine Frau sich einem anderen Mann zugewandt hatte. Weil er selbst durch seine Krankheit seine sexuelle Leistungsfähigkeit verlor, fühlte sich der 50-Jährige um so mehr gekränkt.

Gerichtlich bestellte Sachverständige schwenkte um

Aufgrund der Angaben, die der Angeklagte gegenüber ihrem Berufskollegen gemacht hatte, änderte auch die gerichtlich bestellte Gutachterin ihre Bewertung. Dass die vermeintlichen Beweise für die Untreue seiner Frau - ein Video und Tonaufnahmen-, die der Angeklagte der Polizei vorlegte, tatsächlich nichts dokumentierten, wertete nun auch sie als Indiz für wahnhaftes Verhalten. Es sei zumindest nicht auszuschließen, dass der 50-Jährige nicht voll schuldfähig gewesen sei.

Am kommende Montag sollen die Schlussvorträge gehalten werden. Das Urteil soll nach bisheriger Planung noch am Spätnachmittag gesprochen werden.