Hünxe. Am Landgericht läuft der Prozess gegen den 50-Jährigen, der in Drevenack seine Frau umgebracht hat. Die Verteidigung will ein neues Gutachten.
Die Tötung einer Imbissbesitzerin in Drevenack durch den eigenen Ehemann beschäftigt weiterhin das Landgericht in Duisburg. Der 50-Jährige hatte seine Frau mit 27 Messerstichen getötet, angeklagt ist er wegen Mordes. Verübt wurde die Tat im gemeinsam betriebenen Lokal des Ehepaars. Eigentlich sollte das Urteil gegen den Weseler, der aus Eifersucht getötet haben soll, noch im November fallen. Doch mittlerweile ist unklar, ob die Strafkammer überhaupt in diesem Jahr ein Urteil fällen wird.
Grund für die überraschende Verzögerung: Am Montag stellt eine erfahrene Forensikerin ein psychologisches Gutachten über den Angeklagten vor. Darin kommt sie zu der Erkenntnis, dass es keine belastbaren Anzeichen dafür gibt, dass der Mann bei seiner Tat nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gestanden haben. In anderen Worten: Er beging die Tat in vollem Bewusstsein und war aus Sicht der Gutachterin absolut zurechnungsfähig.
Daran zweifelt jedoch die Verteidigung, die das Gutachten vor Gericht jedoch nicht wirklich erschüttern konnte. Sie beantragte allerdings, einen privaten Gutachter zu beauftragen, der sich neuerlich mit der geistigen Gesundheit des Angeklagten befassen soll. Denn das Problem bei der Analyse der vom Gericht eingesetzten Forensikerin: Der 50-Jährige war nicht bereit, mit ihr zu sprechen. Deshalb beruht ihre Untersuchung auf während der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnissen. Gegenüber dem privaten Gutachter würde der Ehemann sich äußern, so die Verteidigung.
Imbiss-Mord in Drevenack: Welche Rolle spielte der Krebs?
Konkret geht es um eine Lungenkrebserkrankung des Mannes. Die Metastasen hatten laut Verteidigung bis ins Gehirn gestreut, unmittelbar vor der Bluttat befand er sich deswegen in Behandlung. Die Verteidigung will von dem Experten untersuchen lassen, ob diese Erkrankung einen Einfluss auf seine Handlung hatte – und der Weseler seine Ehefrau nicht nur aus bloßer Eifersucht getötet hat.
Das Gericht sah zwar keinen Anlass für ein zweites Gutachten, will die private Untersuchung aber zur Kenntnis nehmen. Das Verfahren gegen den 50-Jährigen wird sich deswegen auf jeden Fall verzögern. Aktuell sind noch drei Verhandlungstage angesetzt: am 19. November sowie am 9. und 16. Dezember. Läuft alles ohne weitere Verzögerungen, könnte das neue Gutachten am 9. Dezember vorgestellt werden und ein Urteil noch in diesem Jahr fallen. Sicher ist das allerdings längst nicht. Für den Weseler könnte viel an dieser neuerlichen Untersuchung hängen: Denn sollte das Gericht am Ende doch noch feststellen, dass der Mann die Tat nicht bei völliger geistiger Gesundheit beging, steigen die Chancen, dass er nicht lebenslänglich ins Gefängnis muss.