Hünxe. Im Fall der getöteten Imbiss-Besitzerin aus Drevenack prüft das Landgericht Duisburg nun Mordanklage: Prozess gegen Ehemann könnte bald beginnen.

Rund zweieinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Imbissbesitzerin in Hünxe-Drevenack hat die Staatsanwaltschaft Duisburg nun Anklage wegen Mordes gegen den Ehemann erhoben. Nach der Tat am 24. Februar war der 50-Jährige schnell ins Visier der Ermittler geraten. Zunächst war er flüchtig gewesen, stellte sich aber zwei Tage später selbst: Auf einem Autobahn-Rastplatz in der Nähe von Münster ließ er sich widerstandslos festnehmen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Anklage liegt jetzt beim Landgericht Duisburg, das nun über deren Zulassung befinden muss.

Imbissbetreiberin starb nach 27-Messerstichen

27 Mal soll der 50-Jährige demnach mit einem 19 Zentimeter langen Fleischermesser auf seine ebenfalls 50-jährige Frau eingestochen haben. Als Motiv wird Eifersucht angenommen. Offenbar hatte der Mann den Verdacht, dass seine Frau ihn betrügt. Durch den Messerangriff wurden mehrere Organe – Lunge, Zwerchfell, Dünndarm und Magen – verletzt, die Frau verblutete schließlich noch in ihrem Imbiss, wo die Polizei später die Leiche entdeckte.

Laut Anklage soll der Mann am Morgen des Tattages zuerst in den Imbiss an der Hünxer Straße gekommen sein. Er habe „sich verborgen gehalten“ bis seine Frau kurze Zeit später ebenfalls in das Lokal kam, um dort mit den üblichen Vorbereitungen für das Tagesgeschäft zu treffen. Dann habe er sie mit dem Vorwurf des Fremdgehens konfrontiert und schließlich „unvermittelt“ mit dem Messer auf sie eingestochen. Bei diesem Tathergang wären gleich zwei Mordmerkmale erfüllt, erläutert die Pressesprecherin des Landgerichts Lara Zwirnmann: Zum einen niedere Beweggründe, das wäre die Eifersucht als angenommenes Motiv, aber auch Heimtücke. Denn die Frau konnte nicht damit rechnen, dass ihr Mann plötzlich das Messer zückt.

Ehemann in U-Haft: Prozess sollte zügig beginnen

Wann der Prozess gegen den 50-Jährigen beginnt, ist bislang noch nicht bekannt und natürlich davon abhängig, ob das Gericht die Anklage zulässt. Allerdings gilt es als wahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr passiert. Weil der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt, gilt ein besonderer Beschleunigungsgrundsatz: Das Verfahren muss so schnell wie möglich eröffnet werden, schließlich wird mit der Haft in seine Grundrechte eingegriffen. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft muss das Oberlandgericht diese noch einmal prüfen.