Hamminkeln. Der Kreis Wesel gibt bei der Geflügelpest in Dingden eine erste Entwarnung – die Aufstallpflicht in den Betrieben bleibt aber noch bestehen.
Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Dingden hatte die Kreisverwaltung am Samstag, 11. Dezember, eine Sperrzone um den betroffenen Betrieb eingerichtet, die sich aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone zusammensetzt. Alle rund 70 bekannten Geflügel haltenden Betriebe in der Schutzzone wurden zwischenzeitlich durch den amtstierärztlichen Dienst kontrolliert.
Neben der klinischen Untersuchung wurden bei Wassergeflügel auch zahlreiche Rachenabstriche auf das Virus untersucht. Alle Untersuchungsergebnisse sind negativ. Nach Ablauf der Mindestsperrfrist können daher die besonders strengen Regeln der inneren Schutzzone ab Dienstag, 4. Januar, etwas gelockert werden. Für die Schutzzone gelten dann die Einschränkungen der äußeren Überwachungszone. Die betroffenen Geflügelhalter können sich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelwesen unter den bekannten Telefonnummern näher informieren.
Über 1.800 Abstriche für die Untersuchung
Im Nachgang zum Ausbruch wurden alle ermittelten rund 80 Kontaktbetriebe im Kreis Wesel intensiv kontrolliert. Dabei wurden von allen Geflügelarten stichprobenartig über 1.800 Abstriche zur virologischen Untersuchung entnommen. Lediglich bei einer Probe wurde ein nicht für die Geflügelpest relevantes Influenzavirus festgestellt. Maßnahmen waren nicht erforderlich. Vermutlich ist das in diesem Fall harmlose Virus über einen Kontakt zu Wildenten in die Haltung gelangt. Auch die zahlreichen Kontaktbetriebe außerhalb des Kreisgebietes wurden durch die zuständigen Veterinärämter bisher negativ überprüft.
„Erfreulich ist, dass auch alle bisher über 30 Stichprobenkontrollen in der Überwachungszone negativ waren,“ so Dr. Antonius Dicke, Leiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel. „Kommen keine neuen Verdachtsmomente hinzu, können wir die Sperrung insgesamt am 13. Januar 2022 aufheben. Die kreisweite Aufstallpflicht bleibt wegen der kritischen Gesamtsituation trotzdem weiterhin bestehen.“ Nach wie vor werden in den Küstengebieten und im Inland zahlreiche verendete Wildvögel gefunden, die das Virus der Geflügelpest in sich tragen.
Hygieneschwachpunkte angesprochen
Das Influenzavirus wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden. Somit ist das Risiko groß, dass über Ausscheidungen, die auch während des Flugs stattfinden, Ausläufe oder gemeinsam genutzte Futter- und Wasserstellen kontaminiert werden.
Der einzige Schutz vor einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen ist eine sehr gute Biosicherheit einschließlich einer Aufstallung oder vergleichbar sicheren überdachten Haltung. Bei den zahlreichen Kontrollen des Veterinäramtes wurden daher Hygieneschwachpunkte angesprochen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dass dies auch für Hobbyhaltungen wichtig ist, zeigen die Folgen. Selbst um eine kleine private Haltung wird im Seuchenfall eine Sperrzone in gleicher Größe und mit denselben Einschränkungen wie bei einer gewerblichen Tierhaltung eingerichtet.