Kreis Wesel/Hamminkeln. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Dingden gelten für alle Halter strenge Regeln, um das Virus nicht zu verbreiten. Zwei Zonen eingerichtet.
Für Geflügelhalter ist das, was einem Dingdener Bauern jetzt passiert ist, ein Alptraum: Die Vogelgrippe, Geflügelpest genannt, im Stall, 3200 Enten, Legehennen, Gänse, Masthähnchen und Puten getötet. Wildvögel haben das Virus mitgebracht. Jetzt hat der Kreis Wesel Details bekannt gegeben. Zwar sei das vorläufig am Samstag vom Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) festgestellte Virus H5 für den Menschen wohl ungefährlich. Auch der Genuss von Geflügelprodukten sei unbedenklich, wenn sie erhitzt werden. „Erhitzung tötet das Virus ab“, so Dr. Antonius Dicke, Leiter des Veterinäramtes. Er schließt aber aus, dass kranke Tiere geschlachtet und verkauft wurden: Bei einer Probe am Montag und Dienstag seien noch alle Schlachttiere gesund gewesen.
Geflügelpest im Kreis Wesel: Aufstallung auch für Hobbyhalter
Im ganzen Kreis Wesel gilt jetzt wie berichtet die Aufstallungspflicht für Geflügel – das, so betonte Dicke, gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein paar Hühner oder Tauben halten, „und sei es nur ein Leihhuhn“. Darüber hinaus ist eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den Hof verfügt, sie umfasst Dingden, Brünen und Marienthal. Eine Überwachungszone gilt im Umkreis von zehn Kilometern, also auch für Teile von Wesel, Hünxe und Schermbeck. Ebenfalls betroffen ist der Bereich Rees im Kreis Kleve und im Kreis Borken Bocholt, Isselburg, Raesfeld und Rhede. Nähere Informationen gibt der Kreis mit einer interaktiven Karte im Netz.
Für die Betriebe hat der Ausbruch der Geflügelgrippe mitunter komplizierte Folgen: Im Internet stellt der Kreis Wesel ein umfangreiches Merkblatt zur Verfügung, hier können sich die Landwirte auch Vordrucke für Anträge herunterladen. Neue Tiere können die Höfe in der Schutzzone nicht einstallen, Eier aus der Überwachungszone dürfen vermarktet werden.
Tierseuchenkasse kommt für viele Kosten auf – aber nicht für alle
Die genaueren Bedingungen können Erzeuger beim Kreisveterinäramt erfragen. Wahrend in der Schutzzone die Tiere alle 60 Halter überwacht, beprobt und beobachtet werden, gibt es in der Überwachungszone Stichproben. All das gilt für mindestens 30 Tage – vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Krankheitsfälle. Hofläden können in der Zeit geöffnet bleiben, es gibt aber mögliche Einschränkungen für Geflügelprodukte.
Für Fälle wie diesen ist die Tierseuchenkasse zuständig, jeder Geflügelhalter hat die Pflicht, dort einzuzahlen. So wird der betroffene Bauer für den Wert der Tiere entsprechend ihrem Marktpreis entschädigt. Die Kosten für Reinigung, Desinfektion, die Tötung und Beseitigung teilt sie sich mit dem Land. Allerdings wird der Ertragsschaden, auch der anderen Höfe in der Schutzzone, nicht ersetzt – dafür gibt es eine Versicherung.
Rasante Entwicklung der Krankheit binnen weniger Tage
„Das war schon nicht einfach“, beschreibt Kreisdirektor Ralf Berensmeier das Drama, die Familie sei sehr betroffen. Am Mittwoch fand der Landwirt eine tote Gans im Stall, Donnerstag waren es schon fünf - und am Freitag rund 50 tote Legehennen. Tierärztinnen des Kreisveterinäramtes nahmen daraufhin Proben, der Verdacht bestätigte sich.
Der Kreis Wesel, das Umweltministerium, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sowie die Kreise Wesel, Borken und Kleve berieten eineinhalb Stunden, was zu tun ist. Der Betrieb wurde gesperrt, Am Samstag begann die Tötung der Tiere – das dauerte bis Sonntagabend. Der Landwirt konnte sie im eigenen Betrieb schlachten. Inzwischen ist der Betrieb gründlich desinfiziert.