Kreis Wesel. Geflügelhalter im Kreis Wesel müssen sich auf eine lange Aufstallungspflicht einstellen. Der Vogelgrippe-Fall wirft weitere Probleme auf.
Geflügelhalter müssen sich auf eine längere Aufstallungspflicht einstellen: Die Tiere müssen wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben. Kreisdirektor Ralf Berensmeier teilte jetzt dem Kreistag Wesel mit, dass er nicht vor Ende Februar oder Mitte März mit einem Ende dieser Auflage rechne.
In Hamminkeln-Dingden war in der vergangenen Woche auf einem Geflügelhof die Vogelgrippe ausgebrochen, sämtliche 3200 Tiere – Puten, Enten, Gänse und Hühner – wurden am vergangenen Wochenende getötet. Für den Familienbetrieb ein harter Schlag, besonders in der Vorweihnachtszeit. Die Folgen stellen alle Geflügelhalter vor Probleme, besonders betroffen seien aber die Biobetriebe: Sie müssen Freilauf garantieren. Ausnahmeregelungen erlauben laut Berensmeier eine 31 Tage andauernde Aufstallung. Danach dürfen die Produkte nicht mehr als Öko-Produkte auf den Markt kommen.
Ebenfalls in Schwierigkeiten sind andere Geflügelbetriebe: Viele von ihnen ließen ihre Tiere auf dem nun betroffenen Hof schlachten. Das ist nun auch nicht mehr möglich, sie müssen auf andere Schlachtbetriebe ausweichen. (sz)