Schermbeck/Hünxe. Für die Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sei zunächst der Verursachende verantwortlich, heißt es.
Das Gahlener Bürgerforum erinnerte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Dienstag daran, dass sie beim Schermbecker CDU-Neujahrsempfang 2019 berichtete, dass sie im Jahr zuvor vier Schwerpunktthemen gehabt hätte - und davon hätten gleich zwei Schermbeck betroffen: Der BP-Ölpelletskandal in der ehemaligen Tongrube der Firma Nottenkämper und das erste Wolfsgebiet des Landes mit Ausgangspunkt in Schermbeck.
Bürgerforum spricht von "Blessuren"
"Beim ersten Thema hat sie gerade noch die Kurve bekommen – nicht ganz ohne Blessuren", erklärt das Bürgerforum über die Ministerin, deren Haus am 11. November vergangenen Jahren das mit Spannung erwartete dritte Gutachten zum Umweltskandal im Gahlener Mühlenberg vorgelegt hatte.
Die Gahlener Bürger kritisieren jedoch (wenn auch vorsichtig) das vom Umweltministerium in Aufrag gegebene Gutachten: "Aus einer flächendeckend zugesagten Untersuchung der wiederverfüllten Tongrube wurde dann nur die Auswertung der bisherigen Unterlagen, aber auch dabei traten genug Mängel ans Tageslicht."
Auch die NRZ-Anfrage nach den Kosten, die aus dem Umweltskandal entstehen und zur möglichen Abwehr von Gefahren anfallen, hat sich nun auch das Umweltministerium geäußert:
"Für die Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz zunächst der Verursachende verantwortlich", erklärt Christian Fronczak, der Pressesprecher des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Sanierungsmaßnahmen noch unklar
Die voraussichtliche Höhe der Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen lasse sich gegenwärtig noch nicht belastbar beziffern, ergänzt er. Denn: "Die konkreten Sanierungsmaßnahmen stehen noch nicht fest."
Im vorliegenden Gutachten seien mögliche Sanierungsvarianten dargestellt, die als teilweise alternative Varianten aufgezeigt werden und deren abschließende Festlegung erst in der ergänzenden Machbarkeitsstudie erfolge.
Erst Untersuchungen, dann Machbarkeitsstudie
Die Machbarkeitsstudie könne erst im Anschluss an die Vorlage der Ergebnisse der ergänzenden Standortuntersuchungen erstellt werden, so Christian Fronczak.
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