Wesel. Beim „Corona-Spaziergang“ in Wesel waren am Dienstag mehr als 100 Menschen dabei. Die Polizei stellte erneut eine Anzeige gegen Unbekannt.

Am Dienstagabend sind erneut Gegner und Gegnerinnen einer Impfpflicht sowie der aktuellen Corona-Politik durch die Weseler Innenstadt gelaufen. Mehr als 100 Menschen waren bei dem „Corona-Spaziergang“ dabei. Die Versammlung blieb nach Angaben der Polizei vollkommen friedlich, es wurden weder Plakate gezeigt, noch politische Parolen gerufen. Wie schon in den vergangenen Wochen, war die Veranstaltung zuvor nicht angemeldet worden – die Polizei stellte deswegen erneut Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Lesen Sie hier: Staatsschutz ermittelt: Antisemitische Hetze in Weseler Chat

Die Kreispolizei betont, dass es sich bei diesen „Spaziergängen“ rechtlich um eine Versammlung handelt, die dem Versammlungsgesetz unterliegt und damit 48 Stunden vorher angemeldet werden muss. Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es aus Sicht der Polizei gleich mehrere Gründe, warum eine Anmeldung Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den sicheren Verlauf der Demonstration im Blick. Andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten, spielen hierbei genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs.

Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen mit einem Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Der sichere Verlauf einer Versammlung ist der Kreispolizei Wesel wichtig, heißt es in einer Mitteilung. „Denn die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter unserer Demokratie. Aber wenn man diese nutzt, sollte man sich auch an Recht und Gesetz halten“, so die Behörde.