Mehr als zehn immunisierte Personen dürfen sich nicht öffentlich versammeln, 100 Impfskeptiker schon. Weil sie als Versammlung zählen.

Da reiben sich Bürgerinnen und Bürger verwundert die Augen: Elf geimpfte oder genesene Personen dürfen sich nicht privat auf dem Kornmarkt versammeln, aber 100 Impfskeptiker dürfen das.

Es gelten für sie andere Regeln, weil ihre Veranstaltung, die sie selbst als „Spaziergang“ – also als private Aktion – deklarieren, von den Ordnungshütern als durch das Versammlungsgesetz geschützte Versammlung ausgelegt wird – werden muss, wie die Kreispolizei versichert.

Dass das Versammlungsrecht ein hohes Gut ist, ist durchaus richtig und nachvollziehbar. Nicht jedoch, dass Menschen, die bewusst gegen das Gesetz verstoßen, indem sie auf die vorgeschriebene Anmeldung verzichten, gleichzeitig dessen Schutz beanspruchen und sich ohne 3G- oder 2G-Regeln in deutlich größerem Rahmen treffen dürfen als Geimpfte und Genesene. Warum gelten für öffentliche Versammlungen Regeln nicht, die anderswo selbstverständlich zum Alltag gehören?

Das ist für Menschen, die sich haben impfen lassen, sich bei privaten Kontakten so weit wie möglich einschränken, um weitere Infektionen zu vermeiden und vielerorts mittlerweile zusätzliche Tests vorlegen müssen, kaum nachvollziehbar.