Mülheim. Viele Mieter erleben aktuell eine böse Überraschung. Der Mülheimer Mieterschutzbund erklärt mögliche Gründe für hohe Nachzahlungen und gibt Tipps.
30 Anfragen pro Tag allein aus Mülheim – beim Mieterschutzbund an der Eppinghauser Straße herrscht derzeit Hochkonjunktur. Stichwort: Nebenkostenabrechnungen. Nachzahlungen im vierstelligen Bereich für das Jahr 2023, sagt Rechtsanwalt Harald Bartnik, seien derzeit keine Seltenheit. Nicht immer können die Fachleute eine Zahlung abwenden.
Die „heiße Phase“ bei den Mietsrechtsexperten läuft bereits seit November. Noch bis mindestens Februar rechnet Bartnik mit zahlreichen Anfragen zum Thema Nebenkosten – „das macht derzeit rund 80 Prozent unseres Tagesgeschäftes aus“. Sechs Anwältinnen und Anwälte teilen sich die auflaufenden Fälle aus Mülheim, Essen und Oberhausen. Mieter warten aktuell etwa zwei Wochen auf einen Beratungstermin. Vor allem Fälle aus 2023 landen derzeit auf den Tischen der Experten. Vermieter hatten bis Ende 2024 Zeit, diese Abrechnung rauszuschicken, die meisten“, sagt Bartnik, „nutzen diese Frist“.
Vorauszahlungen nicht erhöht: Jetzt haben viele Mülheimer Probleme
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Bei vielen Mietern wiederum sitzt der Schock über die Höhe der Nachzahlung für 2023 tief. Bartnik: „Ganz erheblich gestiegen sind wenig überraschend vor allem die Energiekosten. Und das trotz der damals geltenden Energiepreisbremse.“ Das Problem: „Viele Mieter haben ihre Heizkostenvorauszahlungen nicht angehoben. Die großen Wohnungsbaugesellschaften haben ihre Mieter zwar oft angeschrieben und die Erhöhungen kommuniziert. Aber viele private Vermieter haben das nicht gemacht, und da stehen die Leute jetzt teils vor riesigen Nachzahlungen.“
Mülheimer Fall: Angeblich dreifach höherer Ölverbrauch
Hinzu kämen aufgrund der Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre „wahnsinnig gestiegene Gebäudeversicherungskosten“, die vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt würden. Viel ausrichten lasse sich da auch seitens des Mieterschutzbundes kaum. „Wir können uns nur die Belege zeigen lassen und prüfen, ob alles richtig berechnet wurde. Und wenn ja, dann gegebenenfalls eine Ratenzahlung für den Mieter erwirken.“
Längst nicht immer laufe jedoch alles korrekt ab: „Wir hatten auch schon einmal einen Vermieter, der die Kosten für sein privates Schwimmbad im Gebäude auf seine Mieter umgelegt hat, obwohl die das gar nicht nutzen konnten.“ Problematisch etwa seien generell Häuser mit unterschiedlichen Nutzergruppen, privaten Mietern und Gewerbe also. Der derzeit vielleicht „kurioseste“ Fall auf dem Tisch der Anwälte: Mülheimer sollen für einen angeblich verdreifachten Ölverbrauch zahlen, obwohl die Ableseeinheiten auf den Heizkörpern insgesamt niedrigere Werte anzeigen.
Zwölf Monate Zeit für die Prüfung, aber nur einen für die Zahlung
Harald Bartnik rät deshalb: „Wenn irgendein Posten in der Nebenkostenabrechnung deutlich höher ausfällt als bislang, dann sollte man vorsorglich Widerspruch einlegen, dem Vermieter mitteilen, dass man das jetzt prüft, und Einsicht in die entsprechenden Belege fordern.“ Für die Prüfung blieben den Mietern zwölf Monate Zeit.
Allerdings: „Das bedeutet nicht, dass man die Nachzahlung auch zwölf Monate zurückhalten kann. Hier gilt eine Kulanzfrist von etwa einem Monat. Das ist aber nirgendwo festgeschrieben. Prinzipiell müsste eine Nachzahlung sofort beglichen werden, wenn die Abrechnung kommt.“ Liege die dann aber im vierstelligen Bereich, wie jetzt bei einigen Mülheimern, „ist das für die meisten nicht mal eben machbar“.
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