Mülheim. Wie viele Menschen leben eigentlich in Mülheim, obwohl sie überhaupt kein Bleiberecht haben? Die Stadt erklärt die Zusammenhänge - und Irrtümer.

Nach dem Messerangriff auf einem Stadtfest in Solingen, bei dem drei Menschen von dem aus Syrien stammenden Issa al H. (26) getötet und etliche weitere verletzt wurden, ist die Debatte um eine Veränderung der Einwanderungspolitik neu entfacht. Der Umstand, dass al H. bereits kein Bleiberecht mehr in Deutschland hatte und längst hätte abgeschoben sein müssen, verschärft die Diskussion. Wie aber ist die Lage in Mülheim: Wie viele Menschen sind in den vergangenen Jahren abgeschoben worden?

Auf Nachfrage erklärt die Stadt, dass es im vergangenen Jahr vier „erfolgreiche Rückführungen“ von ausreisepflichtigen Personen gegeben habe. In der ersten Jahreshälfte 2024 waren es drei Menschen. Zum Vergleich: 2019, also vor fünf Jahren, waren es noch 58 Menschen. Freiwillig ausgereist sind in diesem Jahr nach städtischen Angaben 64 Menschen, 2023 127 Menschen und 2019 55 Menschen.

Mülheimer Behörden hat schwankende Zahl Ausreisepflichtiger

Auf die Frage hin, wie viele Menschen es aktuell in Mülheim gibt, deren Asylantrag abgelehnt ist, die aber noch in der Stadt leben und nicht abgeschoben worden sind, erklärt die Stadt: „Zunächst ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Asylantrag und einer möglichen Rückführung gibt. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ergibt sich nicht aus der Anzahl der abgelehnten Asylbewerber. Sie liegt im zweistelligen Bereich und unterliegt Schwankungen, da der ausländerrechtliche Status einer laufenden Einzelfallprüfung unterliegt.“

Vom Beschluss bis hin zu einer Abschiebung vergehe unterschiedlich viel Zeit, die Dauer sei sehr individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen etwa „das Herkunftsland, eventuell Rückführungsstopps, Rückübernahmeabkommen, erforderliche Identitätsklärungen und Zeitdauer für Passersatzbeschaffung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, familiäre Beziehungen zu (noch) nicht ausreisepflichtigen beziehungsweise aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, Beachtung neu eingeführter gesetzlicher Regelungen wie zum Beispiel Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung, Chancenaufenthaltsrecht usw.“, heißt es von der Stadt.

Prominentes Beispiel ist der Fall des im Januar verstorbenen Ibrahima Barry. Der junge Guineer hatte keine Aufenthaltserlaubnis mehr in Deutschland, konnte aber laut der Behörden aufgrund seiner ungeklärten Identität nicht in sein Heimatland rückgeführt werden.

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