Mülheim. Bisher verlief die Rattenbekämpfung im Mülheimer Stadtteil mäßig erfolgreich. Weitere Nester tun sich auf. Wie hart muss die Stadt vorgehen?

Achtlos weggeworfene Lebensmittelreste am Styrumer Park an der Zastrowstraße, Müllprobleme am Marktplatz und auch am Containerstandort der Albertstraße, herumliegende Verpackungen an nahen hohen Hecken und Sträuchern, die ideale Unterschlüpfe bieten: Das Rattenproblem im Umfeld der Brüder-Grimm-Schule hat die Stadt Mülheim nach rund zwei Monaten noch immer nicht im Griff und es wird kurzfristig auch nicht gelöst sein. Vielmehr wird es weitreichende Maßnahmen geben müssen.

Denn die Ursachen für den Rattenbefall, der zuerst auf dem Gelände der Grundschule bemerkt wurde und für viel Medienrummel sorgte, liegen vornehmlich nicht dort, sondern an mehreren Stellen außerhalb, wie ein Bericht der Verwaltung in der Bezirksvertretung noch einmal darlegte. „Ratten sind ein Flächenproblem“, nahm auch Bezirksbürgermeister Heinz-Werner Czeczetka-Simon (SPD) die Schule explizit aus dem Fokus.

Mülheimer Bezirksbürgermeister: „Ratten sind ein Flächenproblem“

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Dass deshalb die ersten punktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Rattenpopulation im April nicht ausreichten, hatte die Stadt Ende Mai feststellen müssen. Daraufhin weitete sie die Köder auf den gesamten Styrumer Marktplatz aus. Inzwischen sind Hecken am Spielplatz ebenso zurückgeschnitten wie auf dem Schulgelände an der gegenüberliegenden Ecke entlang der Albertstraße, wo ein Containerstandort liegt.

Mitte Juni entdeckte man an der Zastrowstraße schließlich ein weiteres Nest bei den Müllcontainern eines Wohnhauses. Der Eigentümer ist nun aufgefordert, die Ratten dort auf eigene Kasse zu bekämpfen. Doch ob sie von dort kommen oder der Ort nur eine Folge der Entwicklung im gesamten Viertel ist, und ob die Maßnahmen insgesamt ausreichend sind?

Weggeworfene und offen herumliegende Essensreste locken Schädlinge an.
Weggeworfene und offen herumliegende Essensreste locken Schädlinge an. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Das alles ist bislang unklar. In den kommenden vier Wochen soll das Ordnungsamt die Orte und die Populationsentwicklung regelmäßig prüfen. Womöglich müssen Müllentsorgungsstandorte sogar versetzt werden, um den Tieren keine zusätzliche Nahrung zu bieten.

Noch jede Menge Unterschlüpfe in der Umgebung in Mülheim-Styrum

Hinzu kommt: Weil der Abriss des alten Schulgebäudes erst mittelfristig passiert, würden die anderswo vertriebenen Ratten dort wohl noch eine Zeit lang ungestörten Unterschlupf genießen können, selbst wenn alle Sträucher und Hecken nunmehr auf Wadenhöhe rasiert wären.

Nicht nur deshalb hakte die Politik in der BV nach, ob die Verwaltung denn - mit Blick auf das Nest bei der privaten Immobilie - auch überdies in den anderen Häusern nach Nestern nachgeschaut habe. Für Uwe Klabuhn (WIR) ist zudem naheliegend, dass es sich um ein „ganzstädtisches Problem“ handle, das er ebenfalls an Containern an der Dümptener/Oberhausener Straße und am Sültenfuß beobachtet habe. Womöglich wird man das Rattenproblem künftig ganz anders angehen müssen, ganzheitlicher und vorbeugend.

Rattenproblem in Mülheim: Wie kann man vorbeugen?

Der Spielplatz an der Kaiser-Wilhelm-Straße in Mülheim-Styrum bietet viele Unterschlupf-Möglichkeiten.
Der Spielplatz an der Kaiser-Wilhelm-Straße in Mülheim-Styrum bietet viele Unterschlupf-Möglichkeiten. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Aber was lässt sich vorbeugend machen, etwa gegen die Vermüllung an den Wertstoffcontainern, fragte Petra Seidemann-Matschulla (CDU) und schlug vor, dort entsprechende Hinweise mehrsprachig aufzuhängen. Denn sie habe etwa am Heifeskamp immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Leute, die dort etwas abstellen, kein Deutsch sprechen und auf Ansprache auch nicht verstehen, was man von ihnen will. „In anderen Städten ist das schon so“, wies die CDU-Sprecherin darauf hin.

„Wir nehmen das mit“, versprach Bezirksbürgermeister Czeczatka-Simon im Namen der Verwaltung. Und die kündigte schon in der Bezirksvertretung härtere Gangarten an: Notfalls müssten auch „weitgehende unmittelbare Bekämpfungsmaßnahmen unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben“ vorgenommen werden.

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