Mülheim. 2,3 Promille im Blut hatte ein Randalierer, als er vor einem Jahr auf Mülheim Mühlenstraße wütete. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Sein Alkoholkonsum sorgte dafür, dass jetzt ein 67-Jähriger im Amtsgericht Mülheim auf der Anklagebank Platz nehmen durfte. Vorgeworfen wurden dem Mann gefährliche Körperverletzung und Beleidigung.

Der Vorfall, für den der Angeklagte sich verantworten musste, lag fast auf den Tag genau ein Jahr zurück. Im Juni 2023 war die Leitstelle der Feuerwehr verständigt worden, weil sich der Rentner sturzbetrunken auf der Mühlenstraße aufgehalten hatte. Zum Schutz des Mannes wurde ein Rettungswagen (RTW) entsandt, da ein medizinischer Notfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Als der Wagen eintraf, war bereits ein weiterer, der zufällig gerade vorbeigekommen war, vor Ort. Die Sanitäter waren jedoch nicht mit der Untersuchung des Hilfebedürftigen beschäftigt, sondern damit, sich seiner zu erwehren, da er sie im trunkenen Zustand mit Kieselsteinen und Dreck bewarf.

Aggressiver Angreifer hatte 2,3 Promille im Blut: „Wenn ich was trinken will, trinke ich“

Auch der zweiten RTW-Besatzung flogen Steine entgegen. Der Trunkenbold beschimpfte die Retter als „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“ und hielt noch andere Beleidigungen für sie bereit, wie ein 44-jähriger Feuerwehrmann im Zeugenstand zu berichten wusste. Ähnliche Beleidigungen fingen sich auch das später eintreffende Notarztteam sowie Polizeibeamte ein. Der Versuch, beruhigend auf den Mann einzuwirken, fiel den Einsatzkräften nicht leicht, da er außer seinem Repertoire an Kraftausdrücken wenig Deutsch beherrschte. Letztlich ging die Fahrt für den Randalierer dann nicht ins Krankenhaus, sondern zur Polizeiwache. Knappe 2,3 Promille waren das Ergebnis einer Blutuntersuchung.

Richterin Claudia Lubenau versuchte den Alkoholkonsum des Angeklagten in Erfahrung zu bringen, um festzustellen, ob der Mann möglicherweise ein größeres Alkoholproblem hat. Fast etwas trotzig erwiderte der Mann, mit dem nur über einen Dolmetscher kommuniziert werden konnte: „Wenn ich was trinken will, trinke ich.“

Keine Vorstrafen: Mülheimer kommt mit einer Geldstrafe davon

Da der Krawallmacher trotz seines fortgeschrittenen Alters noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, fiel das Urteil der Richterin mit einer Geldstrafe von 675 Euro eher milde aus. Sie blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die durch Rechtsreferendarin Maike Pällmann vertreten wurde.

„Solches Verhalten darf man nicht verharmlosen. Leute, die uns helfen und schützen sollen, müssen selbst auch geschützt werden.“

Claudia Lubenau
Richterin am Amtsgericht Mülheim

Eine Verfahrenseinstellung kam für Richterin Lubenau nicht infrage. Auch wenn das Verhalten des Mannes keine schlimmeren Folgen gezeitigt hatte, so stellte sie doch klar: „Solches Verhalten darf man nicht verharmlosen. Leute, die uns helfen und schützen sollen, müssen selbst auch geschützt werden.“ Der Mann, der nach eigener Darstellung nur 181 Euro Rente bezieht, wird sich nun wohl mit Blick auf seine Geldstrafe und die Anwaltskosten, die er selbst tragen muss, noch einige Zeit an seine Trinkorgie erinnern.

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