Kreis Wesel. Zu unklar und nicht ausreichend finanziert: Kreis und Krankenhäuser stellen auf drei Seiten klare Forderungen an Gesundheitsminister Laumann.
Die geplante Krankenhausreform ist noch nicht abgeschlossen und sorgt nicht nur unter den Kliniken im Kreis Wesel für Unsicherheit. Die kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) im Kreis Wesel hat in einer Sondersitzung zur aktuellen Krankenhausplanung nun eine Stellungnahme formuliert.
Ziel der Krankenhausreform des Landes ist es, medizinische Kompetenzen zu konzentrieren und damit die Qualität für die Patienten und Patientinnen zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere spezielle Fachrichtungen wie beispielsweise Teile der onkologischen Angebote. „Einer Reform stehen Krankenhäuser und Gesundheitskonferenz im Grundsatz positiv gegenüber. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der Akteure dringend nachgeschärft werden müssen“, schreibt der Kreis in einer Pressmitteilung.
Landrat Ingo Brohl, der ebenfalls an der Sitzung teilgenommen hat, sagt dazu: „Eine weiterhin hochwertige medizinische und gut erreichbare Versorgung, sowohl im Bereich der Notfallmedizin als auch bei geplanten Krankenhausaufenthalten, ist für uns Menschen im Niederrhein Kreis Wesel wesentlich. Dies ist meine Richtschnur, dies ist die Richtschnur für unsere mit den Krankenhäusern abgestimmte Positionierung zur Krankenhausplanung.“
Brohl weiter: „Wesentlich für eine erfolgreiche Krankenhausreform in NRW ist die ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser durch Bund und Land sowie ausreichende Zeit und Investitionsmittel für die Entwicklung neuer Angebote genauso wie für den Rückbau und Transformation von Angeboten, die aufgegeben werden müssen.“
„Die Finanzierung der Krankenhausleistungen ist nicht mehr auskömmlich“
Entsprechend ist die dreiseitige Stellungnahme formuliert, die der Kreis gemeinsam mit den Kliniken aufgesetzt hat. Zum einen fordern sie eine Anhebung des Landesbasisfallwertes, der als Grundlage für die Vergütung der Krankenhausleistungen steht. „Die Finanzierung der Krankenhausleistungen ist nicht mehr auskömmlich und weist aktuell ein durchschnittliches strukturelles Defizit von 6,8 Prozent auf“, heißt es in der Stellungnahme, in der die KGK für die großen Veränderungen im Rahmen der Reform auch um „eine ausreichende Finanzierungsunterstützung der Transformationsprozesse“ bittet.
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Außerdem fordert sie ausreichende Übergangszeiten für die Umsetzung der vorgegebenen Änderungen. Bislang, so scheint es jedenfalls, sollen die Kliniken die strukturellen Änderungen sofort nach Zustellung des Feststellungsbescheides vornehmen. Eine Übergangsphase scheint nicht vorgesehen zu sein.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz weist in ihrer Stellungnahme an das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium deutlich darauf hin, dass die vom Land angestrebten Veränderungen ausreichend Zeit und Geld benötigen, um das angestrebte Ziel erfolgreich zu erreichen. „Zu beiden Aspekten bestehen momentan noch zu große Unsicherheiten“, so der Kreis in der Pressemitteilung. „Da sind sich die gesundheitspolitischen Akteure im Kreis Wesel einig und bitten das Land um Klarstellungen und Berücksichtigung, der für den Kreis Wesel wichtigen Fragen, bevor die endgültigen Entscheidungen zur Reform getroffen werden.“