Kleve. Am 1. Dezember dürfen einige Geschäfte zum verkaufsoffenen Sonntag öffnen, andere wiederum nicht. Welche Straßen ausgeschlossen werden.

Gerade bewirbt die Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH der Stadt Kleve (WTM) den „Schwantastischen Adventszauber“, ein Stadtfest, das Bürgern und Besuchern zu Beginn der Weihnachtszeit einen verkaufsoffenen Sonntag beschert – und der wiederum soll dazu beitragen, dass Geld in die Kasse des innerstädtischen Handels fließt. Doch diesmal ist alles anders, denn nicht jedes Klever City-Geschäft darf bei dem Event am 1. Dezember mitmachen. Die Inhaber der ausgeschlossenen Geschäfte sind – wenig überraschend – vergrätzt.

Diese Straßen werden ausgeschlossen

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In der Mail von WTM an die Händler heißt es: „Von 13 bis 18 Uhr wird ein reges Treiben in der Klever Innenstadt in der Fußgängerzone erwartet. Allen Geschäften im Veranstaltungsbereich Herzogbrücke bis Fischmarkt inkl. Kavarinerstraße und Gasthausstraße ist die Sonntagsöffnung gestattet. Wir freuen uns daher, wenn Sie Kunden in Ihrem Ladenlokal im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr willkommen heißen. Für die Geschäfte, die sich außerhalb des o.g. Veranstaltungsbereichs befinden, ist die Öffnung leider nicht zulässig. Dies betrifft dieses Mal leider auch die Hagsche Straße.“

Sie müssen leider draußen bleiben: Sigrun und Matthias Hintzen dürfen ihre Buchhandlung am 1. Dezember nicht öffnen.
Sie müssen leider draußen bleiben: Sigrun und Matthias Hintzen dürfen ihre Buchhandlung am 1. Dezember nicht öffnen. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Das heißt: Die Buchhandlung Hintzen darf nicht öffnen, Exclusivmoden Hopmans nicht, und auch nicht Wein Peters, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Besonders kurios ist die Situation für das Optikgeschäft Bremer an der Lohstätte: In der Gasthausstraße dürfen die Geschäfte öffnen, der gleich um die Ecke gelegene Fachhändler aber nicht – weil der Eingang zur Straße Lohstätte liegt.

Die deutsche Bürokratie

Wie absurd ist das denn, möchte man meinen. Doch die Lage ist kompliziert, und spiegelt vielleicht sogar ein wenig das Deutschland des Jahres 2024 wider. Der Veranstalter des Stadtfestes, die WTM GmbH, sieht sich in einer unglücklichen Rolle. „Es liegt nicht an uns“, so Kristina Janssen (WTM). „Das Ganze ist eine höchst bürokratische Angelegenheit.“

Die Vorschriften für Stadtfeste sind kompliziert. Es muss eine zusammenhängende Fläche bespielt werden – mit einem Trödelmarkt, einer Autoschau, mit Vereinspräsentationen, Straßenmusikern oder sonstigen Vagabunden, womit auch immer. Dann dürfen die Geschäfte, in denen diese zusätzlichen Attraktionen stattfinden, öffnen. Die Öffnung eines Geschäfts selbst hingegen zählt nicht als Attraktion. Für den „Schwantastischen Adventszauber“ werden die Organisatoren eine Rodelbahn in die Stadt holen, eine Bahn zum Eisstockschießen für Kinder sowie einen Laufsteg in die Gasthausstraße.

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Es fehlt das Geld für Aktionen

Doch WTM hat für den verkaufsoffenen Sonntag nur einen Etat von 15.000 Euro. Das Geld ist schnell verbraucht, weil beispielsweise auch Gema-Gebühren und die Veranstaltungstechnik bezahlt werden müssen. „Deshalb mussten wir das Gebiet beschränken“, so Janssen. Es reiche auch nicht, beispielsweise punktuell einen Künstler in die Hagsche Straße zu setzen – es müsse dann der gesamte Verlauf der Straße bis zum Markt Linde bespielt werden. Dafür reichten die Ressourcen nicht.

Vor einer lückenhaften Ausdehnung des Veranstaltungsgebiets scheuen die Organisatoren zurück, weil die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di das Geschehen sehr genau kontrolliert und in eigenem Ermessen Verstöße anmahnen kann. Für den Fall, dass solche Verstöße festgestellt werden, befürchtet die Klever Marketing-Gesellschaft in Zukunft noch strengere Kontrollen – was die Ausrichtung weiterer Stadtfeste erschweren würde. Janssen hofft allerdings, mit ihrem Team noch kreative Lösungen für die bisher ausgeschlossenen Geschäfte zu finden.