Kreis Kleve. Ab 1971 geboren? Bis zum Stichtag im Januar Papierführerschein umtauschen. Sonst droht ein Bußgeld. So läuft es im Kreis Kleve.

Den Lappen in der Tasche. Was für viele nur ein anderes Wort für Führerschein ist, trifft bei denen, die vor 1999 ihre Fahrerlaubnis erhielten, tatsächlich zu. Statt der EU-Kartenführerscheine sind die alten noch aus rosa Papier. Die in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine sollen jedoch ein einheitliches und fälschungssicheres Aussehen teilen.

+++ Abonnieren Sie den Kanal NRZ Kleve auf WhatsApp +++

Schrittweise müssen die Papierführerscheine daher umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge ab 1971 gesetzlich dazu verpflichtet. Im Kreis Kleve betrifft das ungefähr 10.000 Menschen. Doch wie weit ist die Strecke von Papier- zu Kartenführerschein?

Online oder im Bürgerbüro beantragen

Antrag auf Umtausch kann in allen örtlichen Bürgerbüros der Gemeinden des Kreises Kleve gestellt werden. Dazu benötigen Bürger ihren Papierführerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, den Reisepass oder einen Personalausweis. Wegen erwarteter Bürokratieflut, empfiehlt es sich, sich bereits jetzt um den Umtausch zu kümmern.

Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Kleve und dem Umland

Wer keine Lust auf einen Termin im Bürgerbüro hat, kann seinen Antrag und die nötigen Anlagen postalisch an die Führerscheinstelle senden. In den Brief gehören dann das Antragsformular, möglichst zusammen mit dem Original-Führerschein und einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite).

30,40 Euro Bearbeitungsgebühr

Der originale Führerschein wird mit einem Gültigkeitsstempel auf drei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Eine spätere Abgabe dessen im Bürgerbüro ist dann, auch wenn der neue Kartenführerschein vorliegt, nicht mehr nötig. Alle Unterlagen und der Antrag finden sich online unter www.kreis-kleve.de/aufgaben/auto-mobilitaet-und-strassenverkehr/fuehrerschein/umtausch-und-pflichtumtausch.

Vier bis fünf Wochen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit. Wer den Stichtag versäumt, zahlt zehn Euro Strafe. Die Bearbeitungsgebühr für den Umtausch liegt bei 30,40 Euro und kann entweder vor Ort oder online über den Antragslink bezahlt werden.