Kreis Kleve. Bis zum Jahr 2033 soll der Umtausch in einheitliche EU-Kartenführerscheine abschlossen sein. Welcher Jahrgang seine Frist im Januar verpasst hat.
Das Thema Führerschein-Umtausch bleibt aktuell. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden – so hat es die Europäische Union festgelegt.
Obwohl immer wieder auf die Fristen aufmerksam gemacht wurde, sind Bürger weiter umtauschfaul oder wissen nicht, wann es soweit ist. Nun schützt aber Unwissenheit bekanntlich vor Strafe nicht – deshalb ist es wichtig, dass sich Bürger bei den entsprechenden Stellen informieren, sonst drohen Bußgelder.
Stichtag war am 19. Januar
Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 war Stichtag am 19. Januar. Diese Frist ist nun abgelaufen. Laut Informationen des Kreises Kleve betrifft dies rund 12.800 Personen. Aktuell haben rund 3100 Fahrerlaubnisinhaber einen Antrag gestellt. In den vergangenen vier Woche sind beim Kreis Kleve rund 1300 Anträge eingegangen.
Den 19. Januar sollten sich auch die Jahrgänge 1965 bis 1970 für das Jahr 2024 in den Kalender schreiben. Das gilt für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Über alle gestaffelten Fristen für den Führerscheinumtausch kann man sich auf der Seite der Kreises Kleve genau informieren.
Vier bis fünf Wochen Bearbeitungszeit
Beantragen kann man den neuen Führerschein in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden. Vier bis fünf Wochen dauert die Bearbeitungszeit, aktuell werden in der Führerscheinstelle für den Pflichtumtausch zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt. Der Kreis Kleve weist zudem darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von etwa 15 Euro in dringenden Fällen auch einen Führerschein im Expressverfahren bestellen kann.
Die Lieferzeit beträgt dann drei bis vier Tage. Wer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Bußgeldkatalog-Verordnung mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden kann.