Kreis Kleve. Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve wollen künftigen Verkehr zum und vom Airport Niederrhein ermitteln lassen. So reagiert der Landrat.

Wie wichtig wäre es, bereits jetzt zu analysieren, wie sich der Verkehr rund um den Flughafen Weeze in einigen Jahren entwickeln wird. Darüber diskutierte der Kreisausschuss auf Antrag der Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften (VWG) im Kreis Kleve in seiner jüngsten Sitzung.

Dazu ergriff VWG-Vorsitzender Ralf Janssen das Wort: „Zu diesem Thema gibt es einen Tagesordnungspunkt im Regionalrat: Es heißt, dass das Gewerbe auf dem Flughafengelände ausgedehnt werden soll. Uns liegen dazu noch nicht alle Informationen vor – unser Vorschlag wäre, dass wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Beschluss in den KT passieren lassen.“

Trotzdem wolle er nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen, „da wir demnächst mit der Fertigstellung der OW1 rechnen können“. Janssen erwarte, „dass wir mit dem Thema überregionale Analyse der Verkehrsströme zwei Jahre beschäftigt sind, wenn wir diese in Auftrag geben“.

Die VWG sehen bereits jetzt Handlungsdruck – der Kreis nicht

Die VWG wollen mit solch einer Analyse „schon vorab auf Gegebenheiten Einfluss nehmen können“. Man habe es dort mit einer Verkehrssituation zu tun, die es zurzeit ermögliche, sehr gut und flüssig von der holländischen Grenze bis zur Autobahnauffahrt Sonsbeck durchzufahren. Doch die Verkehrsströme würden sich „definitiv ändern“, erklärte Janssen: „Wir als Vereinigte Wählergemeinschaften sehen da schon jetzt den Handlungsdruck, gewisse Punkte abzuklären, wie sich zukünftig die Verkehrsströme zum und vom Flughafen ändern“.

Begriff „Flughafen-affin“ soll aus Flachennutzungsplan heraus

Landrat Christoph Gerwers erläuterte daraufhin, was als Voraussetzungen für Gewerbeansiedlung am Flughafen geändert werden solle. „Es geht eigentlich nur um den Begriff ,Flughafen-affin‘, der aus dem Flächennutzungsplan herausgestrichen werden soll, damit anderes Gewerbe, das eben nicht ‚Flughafen-affin‘ ist, auch auf dem Gelände des Airport Weeze möglich ist.“ Das werde aber überhaupt keine Auswirkungen auf das Thema OW1 und Verkehrsströme haben, ergänzte Gerwers.

Wird auch die Gocher Autobahn-Anschlussstrelle zur A57 durch künftiges Gewerbe am Flughafen Weeze stärker belastet?
Wird auch die Gocher Autobahn-Anschlussstrelle zur A57 durch künftiges Gewerbe am Flughafen Weeze stärker belastet? © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Dann sprach der Landrat Klartext, als er seine ablehnende Haltung des VWG-Antrag begründete: „Wir waren der Auffassung, dass ein Gutachten, das etwa 50.000 Euro kosten wird, schon an der Grenze der Verschwendung von Steuermitteln ist.“ Erstens sei der Kreis nicht zuständig, zweitens stehe die Maßnahme noch gar nicht vor der Tür und außerdem seien „überhaupt keine Probleme zu erwarten“.

Gerwers: „An der Grenze der Verschwendung von Steuermitteln“

Kreis-Kämmerer Wolfgang Hebben wurde ebenso deutlich: „Wir erwarten Veränderungen bei der Verkehrslage um Kevelaer: Aber es geht um die OW1 – es geht um Landstraßen, um Landstraßen und um Landstraßen.“ Der Kreis habe mit Straßen NRW gesprochen, aber: „Wir müssen als Kreis aufpassen, was wir von unseren Steuergeldern untersuchen lassen.“

Abgestimmt wurde über den VWG-Antrag jedoch nicht, er wurde zur nächsten Kreistags-Sitzung am 19. Juni geschoben. SPD und CDU ließen jedoch bereits ihre Ablehnung anklingen.

„Es geht um Landstraßen, um Landstraßen und um Landstraßen“

Wolfgang Hebben
Der Kämmerer des Kreises Kleve machte so deutlich, dass der Kreis sich kaum zuständig sieht.

Zum Hintergrund: Schon im März hatte die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve beantragt, dass der Kreistag beschließen soll, ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die überregionalen Verkehrsströme zum und vom Flughafen Niederrhein ermittelt. Insbesondere solle dargestellt werden, wie sich die Verkehrsströme durch den Neubau der Ortsumgehung Kevelaer OW1 sowie der damit verbundenen Anbindung an die Anschlussstelle Sonsbeck der Autobahn 57, verändern werden. Dabei seien die Prognosen zu berücksichtigen, wie sich die Ansiedlungen von zusätzlichen Betrieben auf dem Gelände des Flughafens entwickeln werden.

Kreis würde nur kurzes Teilstück der Kreisstraße Nr. 37 betreffen

Wie bereits vom Kreis-Kämmerer beschrieben, würden sich die eventuell in den Folgejahren ergebenden unmittelbaren Handlungsfolgen, die in der originären Zuständigkeit des Kreises Kleve liegen würden, auf ein kurzes Teilstück der Kreisstraße Nr. 37 beziehen. „Die Umsetzung einer möglichen Maßnahme würde damit wie üblich in die umfassenden Planungen der KKB zu Tiefbaumaßnahmen an Kreisstraßen einbezogen werden und sich gegebenenfalls auch auf eine Kooperation mit der Gemeinde Weeze und der Flughafen-Niederrhein-GmbH erstrecken beziehungsweise ausweiten“, heiß es vorab von der Kreisverwaltung. Zusammenfassend ergebe sich aus Sicht der Verwaltung „keine Notwendigkeit zur Beauftragung einer derart umfassenden Studie, die mit voraussichtlichen finanziellen Aufwendungen im mittleren fünfstelligen Bereich einhergehen dürfte“.

-