Essen-Heidhausen. Die Stadt Essen leidet unter Wohnraummangel. Doch die Diskussion um ein neues Wohnquartier in Heidhausen hat lange gedauert. So sieht die Planung aus.

Ein in den vergangenen Jahren immer wieder heiß diskutiertes Thema steht in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am Dienstag, 28. Januar, auf der Tagesordnung: der Bebauungsplan „Barkhovenallee/Jacobsallee“ in Essen-Heidhausen. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange soll der Satzungsbeschluss erfolgen. Das Gremium wird dazu angehört und kann Bedenken äußern. Die Entscheidung obliegt nach der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung schlussendlich aber dem Rat.

Die Brachflächen gehören seit langem der Stadt Essen

Worum geht es? Die seit Jahren brachliegenden Grünflächen an der Barkhoven- und Jacobsallee sollen als Wohngebiete entwickelt werden. Die beiden Plangebiete, um die es geht, befinden sich im Eigentum der Stadt Essen.

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Auf dem einen Areal standen bis zum Jahr 2002 zwei Übergangswohnheime. Diese wurden abgerissen. Da die Fläche sich selbst überlassen wurde, holte die Natur sie sich zurück. Denn auch für den eigentlichen Zweck des Bebauungsplanes, dort ein Schwesternheim und eine Schwesternschule zu errichten, fehlte inzwischen die Voraussetzung: Der benachbarte Klinikstandort wurde seitens des Landschaftsverbandes aufgegeben.

Das andere Plangebiet ist den Anwohnern als „Hundewiese“ ein Begriff. Der im westlichen Bereich gelegene Spielplatz musste Mitte der 1990er-Jahre aufgrund aufgefundener Bodenbelastungen geschlossen werden. Seit 2001 ist die Fläche aber als Wohnungsbaupotenzial vorgesehen.

Die Hundewiese an der Ecke Barkhovenallee/Jacobsallee in Essen-Heidhausen soll bebaut werden. Die Pläne dazu wurden mehrmals modifiziert.
Die Hundewiese an der Ecke Barkhovenallee/Jacobsallee in Essen-Heidhausen soll bebaut werden. Die Pläne dazu wurden mehrmals modifiziert. © FUNKE Foto Services | Uwe Ernst

Bereits 2017 gab es konkrete Pläne und viel Diskussionsbedarf

Bereits 2017 wurden erste Pläne zu einer Wohnbebauung beider Flächen in den politischen Gremien diskutiert. Doch einig wurden sich die Parteien nicht – vor allem bei der Anzahl der Geschosshöhen für die Mehrfamilienhäuser. Die öffentliche Auslegung sowie etliche Diskussionen in den Ratsgremien über mögliche Änderungen sowie Prüfaufträge erforderten viel Zeit.

Entscheidung erfolgt im Rat

Die Bezirksvertretung 9 tagt am Dienstag, 28. Januar, ab 16 Uhr im Sitzungssaal des Kettwiger Rathauses, Bürgermeister-Fiedler-Platz 1. Es ist die 31. Sitzung in dieser Wahlperiode und der erste Teil ist wie immer öffentlich.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Verkehrsangelegenheiten, Bebauungspläne und Baumpflanzungen.

Der Bebauungsplan für die Flächen in Heidhausen wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 6. Februar diskutiert sowie im Rat der Stadt am 26. Februar entschieden.

Nun liegt die Beschlussfassung auf dem Tisch. Statt ursprünglich einmal 75 Wohneinheiten sollen künftig circa 50 Wohneinheiten entstehen. Hinsichtlich der Anordnung von Geschosswohnungsbau und einer Einfamilienhausbebauung gibt es im städtebaulichen Entwurf ebenfalls Veränderungen. Auf der Fläche an der Barkhovenallee sind ausschließlich Mehrfamilienhäuser in Form von fünf einzelnen dreigeschossigen Stadtvillen mit circa 30 Wohneinheiten geplant. Die drei Vollgeschosse werden als notwendig erachtet, um einen Geschosswohnungsbau zu ermöglichen, der in Teilen öffentlich gefördert wird, entsprechend barrierearm und mit Aufzügen ausgestattet ist und ein Angebot auch für ältere Menschen schaffen soll.

Großer Abstand zur Atriumhaus-Siedlung eingeplant

Bei der Fläche an der Jacobsallee sind 13 Wohneinheiten in Form von Einzel- oder Doppelhäusern sowie ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten vorgesehen. Die zur Barkhovenallee ausgerichteten zweigeschossigen Einfamilienhäuser wurden mit ihren südwestlich orientierten Gärten von der Straße abgerückt. Somit konnte der Abstand zu der bestehenden Atriumhaus-Siedlung vergrößert werden. Im rückwärtigen Bereich sind zweigeschossige Doppelhäuser vorgesehen.

Im Geschosswohnungsbau sollen statt 30 jetzt 60 Prozent der Wohnfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen werden. Das bedeutet allerdings keine Verdoppelung günstiger Mietwohnungen: Zu den 16 öffentlich geförderten kommen lediglich fünf hinzu. Das empfinde sie als eine „Mogelpackung“, hatte die SPD bereits im Juni 2024 bei der Vorstellung der Planänderungen in der BV 9 kritisiert. Die BV-Mitglieder haben am kommenden Dienstag Gelegenheit, weitere Bedenken zu äußern.

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