Essen. Ein Mädchen aus Syrien wird von den Eltern nach islamischem Recht verheiratet und nach Essen geschickt. Der Bruder des Gatten steht vor Gericht.
Das kleine Mädchen war zwölf, als es sein Dorf in Syrien verlassen musste. Die Eltern hatten ihre Tochter an einen 22-jährigen Mann aus Essen verheiratet. Seit Mittwoch steht der Bruder dieses Mannes vor Gericht. Er soll die Kinderehe arrangiert haben. Zum Prozessauftakt am Mittwoch, 8. Januar, im Essener Landgericht hat er zu den Vorwürfen geschwiegen.
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Es war im Dezember 2021, als das Mädchen in Essen ankam. Vorher war viel Geld geflossen – die sogenannte „Morgengabe“. Doch kaum war die Ehe nach islamischem Recht geschlossen, begann der Albtraum. Die Zwölfjährige wurde von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Altendorf immer wieder vergewaltigt. Dafür ist der 22-Jährige auch schon verurteilt worden.
Ehemann (22) wurde bereits vom Landgericht Essen verurteilt
Die Richter am Essener Landgericht hatten im vergangenen Sommer fünfeinhalb Jahre Jugendhaft verhängt – wegen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung, Körperverletzung und Bedrohung. „Die Kind-Frau hatte sich zu unterwerfen und zu gehorchen“, hieß es damals im Urteil. Abgeschlossen war der Fall damit jedoch noch nicht.
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der nun Angeklagte damals nach Syrien gereist ist und bei den Eltern formell um die Hand des Mädchens angehalten hat – für seinen jüngeren Bruder.
Der Vater hatte zunächst Bedenken. „Sie ist doch erst zwölf.“ So oder so ähnlich soll er sich damals ausgedrückt haben. Daraufhin sollen vom Angeklagten dann diese Worte gefallen sein: „Wir wollen ein junges Kleines, das wir erziehen können.“
„Wir wollen ein junges Kleines, das wir erziehen können“
Den Eltern war damals angeblich versprochen worden, dass ihre Tochter zunächst in der Familie des ältesten Bruders unterkommen soll. Vier Jahre lang – bis sie alt genug zum Heiraten ist. In dieser Zeit sollte es den künftigen Ehemann erst einmal kennenlernen. Doch das war laut Anklage eine Lüge.
Nach der Einreise in Deutschland hatte der mittlerweile verurteilte Ehemann dem Jugendamt Essen eine Heiratsurkunde vorgelegt. Dort war als Geburtsdatum der 1. Januar 2005 angegeben. Danach wäre das Mädchen damals schon knapp 17 gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass die Urkunde gefälscht und das Geburtsdatum frei erfunden war.
Weil das Mädchen aber in jedem Fall noch nicht volljährig war, wurde ihm damals eine Betreuerin an die Seite gestellt. Genau dieser Frau soll sie sich später offenbart haben.
In der Anklage ist von schwerster sexueller Gewalt die Rede. Wenn sie sich weigerte oder weinte, soll ihr Ehemann unter anderem diese Worte gesagt haben: „Wenn du nein sagst, bringe ich dich zurück nach Syrien.“ Unterstützung von den eigenen Eltern hatte das Mädchen offenbar nicht. „Hab‘ dich nicht so“, soll die Mutter ihrer Tochter am Telefon gesagt haben.
Junge Syrerin lebt mittlerweile in einer Wohngruppe weit weg
Als sie es schließlich nicht mehr aushielt, vertraute sich die junge Syrerin ihrer Betreuerin an. Inzwischen lebt sie in einer Wohngruppe, weit weg von der Familie ihres Ehemanns.
Ursprünglich war auch noch gegen die Mutter ermittelt worden. Sie soll den Auftrag erteilt haben, die Ehe einzufädeln. Sie ist allerdings inzwischen verstorben. Das Urteil fällt voraussichtlich noch in diesem Monat.
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