Essen. Ein 23-Jähriger ist am Landgericht Essen für einen Überfall auf einen Aldi schuldig gesprochen worden. Er muss für lange Zeit ins Gefängnis.
Bei einem Überfall auf einen Aldi-Markt in Essen-Dellwig ist einer Kassiererin der Lauf einer Gaspistole direkt auf die Stirn gehalten worden. Dann drückte der Täter ab. Jetzt ist ein gerade mal 23-Jähriger aus der Nachbarschaft für diese Tat verurteilt worden.
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Die Richter am Essener Landgericht haben neun Jahre Haft verhängt – wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Die Beute hatte sich auf 930 Euro belaufen.
Überfall auf Essener Aldi: Kassiererin wehrt sich nach Kräften
Es war der 7. Dezember vergangenen Jahres, als zwei Männer kurz vor Ladenschluss in dem Discounter an der Donnerstraße auftauchten. Einer legte eine Packung Zigaretten aufs Kassenband, der andere fing die Kassiererin ab, die den Kassenbereich gerade betreten wollte, um die Ware einzuscannen.
Dann ging alles ganz schnell. Der 23-Jährige soll die Frau am Arm festgehalten und in die Kassenbox gedrückt haben. Womit er aber wohl nicht gerechnet hatte: Die 54-Jährige wehrte sich nach Kräften, packte den Angreifer am Kragen und ließ zunächst auch nicht mehr los. Auch als ihr auf die Hände geschlagen und in die Kniekehle getreten wurde, gab sie ihren Widerstand nicht auf. Doch dann zückte der Täter seine Waffe und drückte ab. Das Brennen in ihren Augen zwang die Kassiererin schließlich zum Rückzug. „Macht doch, was ihr wollt.“ So oder so ähnlich soll sie sich damals ausgedrückt haben, bevor sie in den hinteren Bereich des Discounters zu ihren Kollegen flüchtete. Als sie wiederkam, war die Kassenschublade aufgehebelt.
Prozess vor dem Landgericht Essen: Mitangeklagter wird freigesprochen
Im Prozess vor der 6. Strafkammer hatte der 23-Jährige die Tat bestritten. Er will während des Überfalls auf der Straße gestanden und den Raub durch die Schaufensterscheibe beobachtet haben. Um der Kassiererin zu helfen habe er sogar gegen das Fenster getrommelt.
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Sein Problem: Die Aldi-Mitarbeiterin hatte ihn nicht nur auf Fotos, sondern auch im Gericht wiedererkannt. Schwieriger war die Sache bei seinem mutmaßlichen Komplizen. Er hatte seine Beteiligung an dem Raubzug ebenfalls bestritten und ein „Liebes-Alibi“ ins Spiel gebracht. Der ein Jahr jüngere Mitangeklagte will sich zur Tatzeit bei seiner Freundin aufgehalten haben.
Seine Einlassung ließ sich im Prozess nicht widerlegen. Hinzu kam, dass auch die Beschreibung der Zeugen nicht auf den 22-Jährigen passte. Dass der zweite Täter klein war, hätte zwar noch gepasst. Dick – wie angegeben – war der zweite Angeklagte allerdings überhaupt nicht.
Überfall auf Aldi: Wer zweiter Täter war, ist unklar
Hinzu kam, dass die Polizei damals nicht nach DNA-Spuren oder Fingerabdrücken im Kassenbereich gesucht haben soll. Auch eine Foto-Vorlage des mutmaßlich Verdächtigen soll für eine mögliche Verurteilung nicht neutral genug vorbereitet gewesen sein. Die Konsequenz: Der zweite Angeklagte ist freigesprochen worden. Er wurde am Dienstag direkt nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen – nach knapp sechs Monaten im Gefängnis. Seine Mutter nahm ihren Sohn auf dem Gerichtsflur unter Freudentränen in die Arme.
Ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch akzeptieren wird, bleibt abzuwarten. Sie hatte in seinem Fall immerhin sechs Jahre Haft beantragt. Bei der Strafe für den mutmaßlichen Haupttäter sind die Richter dagegen deutlich über den Antrag der Anklägerin hinausgegangen, die sieben Jahre Haft für ausreichend gehalten hatte.
Wer der zweite Täter war, bleibt damit weiter unklar. In der Akte gibt es noch einen weiteren jungen Mann aus Essen, mit dem der Hauptangeklagte damals viel Zeit verbracht haben soll. Auf ihn würde angeblich auch die Beschreibung „dick“ passen. Ob hier noch einmal nachermittelt wird, bleibt abzuwarten.
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