Emmerich. Embricana-Vorfall vor Gericht: Unglaublich, wie Angeklagter sich aufführte. Warum er sein noch nicht schwimmendes Kind ins Wasser warf.

Frauen hätten ihm gar nichts zu sagen. Nur gut, dass ihn diese Einstellung vor Justitia und Richterin brachte. Ein 36-Jähriger Autolackierer aus Stuttgart nahm auf der Bank des Emmericher Amtsgerichts Platz, um sich dem Vorwurf der Beleidigung sowie Bedrohung zu stellen.

Im August 2022 soll er sich der Straftaten schuldig gemacht haben. Es war ein heißer Sommernachmittag, als der Angeklagte mit seiner Familie in ein Emmericher Schwimmbad ging. Statt Abkühlung drohte jedoch eine hitzige Diskussion. Mit ihren Schuhen seien die Gäste durch die Umkleide spaziert, bis sie sich im Restaurantabteil des Schwimmbades niederließen. Als dortige Mitarbeiterinnen den 36-Jährigen auf die Barfußpflicht aufmerksam machten, sei die Situation eskaliert.

Wenn Schuhe ausziehen am Ego kratzt

Laut Anklageschrift warf der Stuttgarter mit Beleidigungen wie „Schlampe“ um sich und drohte, das Personal abzustechen. Auf beide Vorwürfe ließ er sich im Gerichtssaal ein. Es sei aber nur so weit gekommen, weil er nicht mit Respekt behandelt worden wäre. Schließlich kratzt es am Ego, wenn die Straßenschuhe im Schwimmbad ausgezogen werden sollen. „Die Sohlen waren doch sauber, wieso dann so Stress machen?“, zeigte er sein Unverständnis für die Regelung.

Die Beleidigungen seien erst gefallen, als der Schwimmbadmeister dazu kam: „Er bedrohte mich, die Polizei zu rufen.“ Dass das im juristischem Sinne absolut nicht möglich ist, ließ den Angeklagten schulterzuckend zurück. An weitere Fälle, wo Mitarbeiter den falschen Ton getroffen haben könnten, erinnerte er sich nicht, vielmehr sei der fehlende Respekt eine Beleidigung für sich gewesen. „Ich habe Eintritt bezahlt, dann darf man mich nicht rausschmeißen“, schien dem Autolackierer Hausrecht ein Fremdwort.

Frauenhass: Embricana-Mitarbeiterinnen wurden ignoriert

Als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Begriffsdefinition ansetzte, unterbrach er sie. „Sind Sie etwa der Richter?“, warf der Angeklagte abfällig in ihre Richtung. Die fehlende Anerkennung kam aber nicht von irgendwoher.

„Plötzlich schmiss er sein Kind ins Wasser, das nicht schwimmen konnte. Er sagte, wir sollen es retten, das sei unser Job“

Der Schwimmmeister
Zeuge vor Gericht

So klärte die Mitarbeiterin, die am Tattag vor Ort war, im Zeugenstand weiter auf: „Er ignorierte mich, sah mich nicht mal an, als ich redete.“ Irgendwann habe der Badegast dann reagiert, damit war das Problem im Restaurantbereich aber lange nicht gegessen. „Ihn würde nicht interessieren, was Frauen sagen. Wir könnten niemals Chefs sein, besonders nicht vor einem Mann“, rekapitulierte die Zeugin. Er habe sich selbst als „Frauenfeind“ bezeichnet, was der Prozess unterstrich. So weigerte sich der 36-Jährige die weibliche Zeugin zu siezen. Am Tattag verlangte er, mit einem Mann zu sprechen.

4200 Euro Geldstrafe

Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Emmerich, Rees und Isselburg

Als der dann dazu kam, brodelte es rund der Becken. „Plötzlich schmiss er sein Kind ins Wasser, das nicht schwimmen konnte. Er sagte, wir sollen es retten, das sei unser Job“, erklärte der Schwimmmeister im Zeugenstand. Das Gericht befand ihn samt seiner Kollegin als glaubwürdig, überließ dem Angeklagten noch das letzte Wort.

Wild gestikulierend nutzte er dieses, um weitere Hasstiraden auf das weibliche Geschlecht zu sprechen. Sein Argwohn fiel auch auf die Justiz, die er neben der Anklage ebenfalls nicht ganz zu begreifen schien: „Man darf mit keiner Frau reden, sonst ist es gleich sexuelle Belästigung.“ Nur zögernd erhob er sich zum Urteil der Richterin, fiel ihr sogar dabei ins Wort. Eine Geldstrafe von 4200 Euro erwartet den Mann, dessen Ego wohl einfach nicht mit Regeln klarkommen kann.