An Rhein und Ruhr. Ein Gericht hat den Einsatz neuer Züge und Betreiber am Niederrhein und im Münsterland vorerst gestoppt, bis im Eilverfahren entschieden wird.
Droht am Niederrhein und im Münsterland eine Verzögerung bei der Neuvergabe der Bahnstrecken? Das Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen hat die Ausschreibung der Bahnstrecken zunächst gestoppt, Betroffen sind unter anderem die Linien von Xanten und Moers nach Duisburg und Bottrop (RE 44/RB 31), sowie die Strecken Essen nach Borken und Coesfeld (RE 14), von Dorsten nach Dortmund (RB 43) und von Oberhausen nach Duisburg-Ruhrort (RB36). Damit wackelt auch die geplante Verlängerung des Bahnbetriebs von Moers weiter nach Kamp-Lintfort.
Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) wollte die Strecken ab 2025 und 2026 zum Teil mit neuen Akku-Fahrzeugen bis zum Jahr 2040 vergeben. Das soll er nun „gemäß einer Bitte des Gerichts“, so der Sprecher des VG Gelsenkirchens erst einmal lassen. Und zwar zumindest so lange, bis in dem anhängigen Eilverfahren eine Entscheidung gefallen ist. Der VRR tut vermutlich gut daran, dieser Bitte zu entsprechen. Andernfalls müsste er womöglich nach dem Urteil das teure Ausschreibungsverfahren neu starten - oder wäre gegebenfalls schadensersatzpflichtig, wenn Firmen nach erfolgreicher Vergabe schon in Vorleistung gehen.
Geklagt haben Mitarbeiter der jetzigen Bahnunternehmen
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Geklagt gegen die Ausschreibung hatten fünf Mitarbeiter von DB Regio und NordWestBahn, jenen Unternehmen, die derzeit auf den Strekcne fahren. Unterstützt werden sie durch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und den Interessenverband Mobifair. Der Streit dreht sich darum, ob Beschäftigte dieser Unternehmen per Personalübergang zum neuen Betreiber wechseln können - das ist das Ziel der EVG. Wann das Gericht in dem Eilverfahren entscheidet, ist offen.
Der VRR wollte diesen Personalübergang nicht festschreiben – das macht es günstiger, wenn Beschäftigte mit teuren Altverträgen nicht mit übernommen werden müssen. Er führt verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Mobifair findet das Argument fadenscheinig: Es könne nicht sein, dass ein Verkehrsverbund sich die Kompetenz anmaßt, ein Bundesgesetz nicht anzuwenden. „Das Verwaltungsgericht hat die Notbremse gezogen und das ist gut so,“ kommentierte Mobifair-Vorstand Dirk Schlömer.