Dinslaken. Die Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen haben den Haustarif abgeschafft. Das hat Vorteile für die Mitarbeiter und das Unternehmen.
Es ist lange von der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und der Personalabteilung forciert und vorbereitet worden. Nun hat man das Ziel erreicht. Für die Beschäftigten der Lebenshilfe und der Albert-Schweitzer-Einrichtungen (ASE) gelten seit dem 1. Januar 2025 die entgeltrelevanten Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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Davon profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern die Lebenshilfe und die ASE, die nicht mehr als unattraktiver Arbeitgeber angesehen würden. Das habe sich schon positiv bemerkbar gemacht: So könne man sich insbesondere im Bereich der Wohnstätten jetzt schon über wesentlich mehr Bewerbungen und sogar über die ersten Neueinstellungen freuen, heißt es in einer Mitteilung.
Das war mit dem Haustarif verbunden
„Ich bin total stolz, dass wir diesen wichtigen Schritt als Arbeitgeber im engen Schulterschluss mit dem Betriebsrat geschafft haben“, erklärt Geschäftsführer Eberhard Gröh. Bislang gab es bei Lebenshilfe und ASE einen eigenen Haustarif, der für die Mitarbeitenden, besonders für diejenigen in den sozialen Berufen, sehr unattraktiv gewesen sei und Neueinstellungen erschwert habe. „Mit der Einführung des TVöD orientieren wir uns nun endlich am Markt, werden als Arbeitgeber noch einmal wesentlich attraktiver und erhoffen uns, die guten Bewerberinnen und Bewerber da draußen für uns zu gewinnen“, so der Geschäftsführer.
„Die Einführung des TVöD ist für uns ein Meilenstein.“
Fortan werden Mitarbeitende von Lebenshilfe und ASE nach ihrer Funktion, Tätigkeit, Berufserfahrung und Qualifikation in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt. Diese Eingruppierung gibt der TVöD vor und ist allgemein gültig.
Ein „faires System“, findet Betriebsratsvorsitzender Milan Möltgen: „Bisher hatten wir das Image eines schlecht zahlenden Unternehmens. Die Einführung des TVöD ist für uns ein Meilenstein. Wir haben ein tolles Angebot für unsere Belegschaft geschaffen, mit dem wir uns auch im sozialen Sektor nicht mehr verstecken müssen“, so Möltgen. „Zudem können unsere Mitarbeitenden mit einer dynamischen Gehaltsentwicklung rechnen, da die Entgelttabelle von der Gewerkschaft ver.di regelmäßig zu Gunsten der Arbeitnehmenden verhandelt wird.“
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Besonders wird darauf hingewiesen, dass Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen keine Vollanwender des TVöD seien. Zum Vorteil für die Belegschaft: „Paragraphen, für die es jetzt schon attraktivere Regelungen im Unternehmen gibt, wie beispielsweise Sonderzahlungen an Jubilare oder die Regelung zur Arbeitsbefreiung, werden nicht aus dem TVöD übernommen“, erklärt Personalleiter Jannis Finke.