Dinslaken. Dinslaken gibt rund 92 Millionen Euro für Personal aus – 19 Prozent mehr als 2023. Warum die Stadt an der Stelle kaum Einsparpotenzial sieht.

Dinslaken gibt in diesem Jahr rund 92,9 Millionen Euro für das städtische Personal aus. Der Posten macht – trotz Fachkräftemangels – etwa ein Drittel der im Haushalt veranschlagten Ausgaben der Stadt Dinslaken in Höhe von insgesamt 291 Millionen Euro aus. Nur für Transferaufwendungen 113 Millionen Euro (etwa 40 Prozent der Ausgaben) zahlt Dinslaken noch mehr. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Personalkosten inklusive der Zuführungen für Rückstellungen 2024 um knapp 20 Prozent. Einsparungen seien in dem Bereich aber schwierig, so die Stadtverwaltung.

Laut aktualisiertem Stellenplanentwurf gibt es bei der Stadtverwaltung 272,92 Beamtenstellen. Davon waren am 1. April 230.69 besetzt – also 42,23 Stellen unbesetzt. 23,56 sind neue Stellen, die derzeit noch nicht besetzbar sind, weil dafür erst der Haushalt und somit auch das Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden muss.
Dazu kommen laut Stellenplan 777,89 Stellen für tariflich Beschäftigte – von denen am 1. April 731,87 besetzt waren (17,51 sind neu und noch nicht besetzbar).

Insgesamt zahlt die Stadt Dinslaken im Jahr 2024 rund 85,4 Millionen Euro an Personalaufwendungen und rund 7,5 Millionen Euro Versorgungsaufwendungen. Das sind – inklusive Zuführungen für Rückstellungen – knapp 14,1 Millionen (19,76 Prozent) mehr als 2023. Vor allem die Auswirkungen des Tarifvertrages für die Beschäftigten sowie die Besoldungsanpassung für die Beamten und Versorgungsempfänger führen zu „einer deutlichen Steigerung der Personalaufwendungen“, so die Stadt. Allein 6,4 Millionen Euro mehr sind Folgen der Tarifanpassung, weitere 1,6 Millionen Euro ergeben sich aus 2023 neu geschaffenen Stellen, weitere 580.000 Euro aus 2024 neu geschaffenen Stellen, für die sich die Stadt Einzelgenehmigungen der Aufsichtsbehörde (Kreis Wesel) erhofft. Der Rest sind Beihilfen und Zuführungen für Rückstellungen.

Stadtverwaltung: pauschale Kürzung kaum möglich

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Da die Vergütung und Besoldung durch tarifliche oder gesetzliche Vorgaben geregelt seien, ließen sich Einsparungen „nur über die Aufgaben/Arbeitsschwerpunkte erzielen“, so die Stadtverwaltung. Eine pauschale Kürzung bei gleichbleibenden Aufgaben sei, „wenn überhaupt noch, über eine weitere Arbeitsverdichtung möglich“. Allerdings führe die angespannte Situation am Arbeitsmarkt „bereits jetzt schon aufgrund fehlenden Fachpersonals zu einer höheren Arbeitsverdichtung in der Verwaltung“. Bei den Pensionsleistungen könne aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht gespart werden.